Was sind die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung?

Juli 16, 2024

Was sind die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung?

RA und Notar Krau

Im deutschen Arbeitsrecht ist die fristlosen Kündigung ein einschneidendes Mittel zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.


Die Interessenabwägung bei der fristlosen Kündigung im Arbeitsrecht

Sie ist nur zulässig, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Kündigenden unzumutbar macht (§ 626 Abs. 1 BGB).

Die Prüfung, ob ein solcher wichtiger Grund vorliegt, erfolgt in zwei Stufen:

  1. „An sich“-geeigneter Grund: Es wird geprüft, ob der Sachverhalt generell, ohne Berücksichtigung der individuellen Umstände, einen Kündigungsgrund darstellen kann.
  2. Interessenabwägung: Im zweiten Schritt werden alle Umstände des Einzelfalls abgewogen, um zu entscheiden, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist tatsächlich unzumutbar ist.

Was sind die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung?

Die Interessenabwägung:

Bei der Interessenabwägung werden die Interessen des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortsetzung abgewogen.

Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere:  

  • Schwere der Pflichtverletzung: Je schwerwiegender der Verstoß des Arbeitnehmers, desto eher ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.
  • Grad des Verschuldens: Ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Arbeitnehmers wiegt schwerer als ein leicht fahrlässiges.
  • Wiederholungsgefahr: Besteht die Gefahr, dass der Arbeitnehmer erneut gegen seine Pflichten verstößt, spricht dies für eine Kündigung.
  • Dauer des Arbeitsverhältnisses und bisheriger Verlauf: Ein langjähriges und bisher störungsfrei verlaufenes Arbeitsverhältnis kann dazu führen, dass eine fristlose Kündigung unverhältnismäßig ist.
  • Möglichkeit milderer Maßnahmen: Eine fristlose Kündigung ist nur zulässig, wenn mildere Maßnahmen wie eine Abmahnung oder eine ordentliche Kündigung nicht ausreichen, um den Zweck der Kündigung zu erreichen.
  • Betriebsgröße und Stellung des Arbeitnehmers: Bei kleineren Betrieben kann ein Vertrauensverlust schneller zur Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung führen als in größeren Unternehmen. Auch die Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb kann eine Rolle spielen.
  • Sonstige Umstände: Weitere Faktoren wie die persönliche Situation des Arbeitnehmers, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens oder die Chancen des Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt können ebenfalls berücksichtigt werden.

Was sind die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung?

Fazit:

Die Interessenabwägung bei der fristlosen Kündigung ist eine komplexe Angelegenheit, die eine sorgfältige Prüfung aller Umstände des Einzelfalls erfordert.

Es ist wichtig, dass Arbeitgeber alle relevanten Faktoren berücksichtigen und eine faire und ausgewogene Entscheidung treffen.

Arbeitnehmer sollten sich im Falle einer fristlosen Kündigung anwaltlich beraten lassen, um ihre Rechte zu wahren.Quellen und ähnliche Inhalte

Wichtige Urteile:

  • BAG, Urteil vom 10.06.2010 – 2 AZR 541/09: Zur Verhältnismäßigkeit der fristlosen Kündigung.
  • BAG, Urteil vom 22.02.2007 – 2 AZR 202/06: Zum Vertrauensbruch als wichtiger Grund.
  • BAG, Urteil vom 13.07.2006 – 2 AZR 384/05: Zur Zweiwochenfrist.

Fazit:

Die fristlose Kündigung ist ein drastisches Mittel, das nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt ist. Arbeitgeber

sollten sich vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung unbedingt rechtlich beraten lassen, um die hohen Anforderungen der Rechtsprechung zu erfüllen.

Arbeitnehmer sollten im Falle einer fristlosen Kündigung umgehend Kündigungsschutzklage erheben, um ihre Rechte zu wahren.

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