Was sind die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen der Erbunwürdigkeit?

November 14, 2025

Was sind die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen der Erbunwürdigkeit?

⚖️ Was ist Erbunwürdigkeit?

Erbunwürdigkeit ist ein wichtiger Begriff im deutschen Erbrecht. Das Erbrecht regelt, wer nach dem Tod einer Person deren Vermögen erbt. Dieses Vermögen nennt man auch Nachlass.

Erbunwürdigkeit bedeutet, dass eine Person eigentlich Erbe wäre. Sie hat aber etwas Schlimmes getan. Dieses Verhalten ist dem Erblasser gegenüber sehr verwerflich. Der Erblasser ist die Person, die gestorben ist und deren Vermögen vererbt wird. Weil die Person so schlecht gehandelt hat, verliert sie ihr Erbrecht. Man sagt dann: Die Person ist erbunwürdig.

Der Grundgedanke ist: Jemand, der sich dem Erblasser gegenüber schwer verfehlt hat, soll nicht von dessen Tod profitieren. Das ist eine Art Strafe im Erbrecht.


Voraussetzungen: Wann ist jemand erbunwürdig?

Die Voraussetzungen für die Erbunwürdigkeit stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dies ist das wichtigste Gesetzbuch in Deutschland. Die genauen Regeln finden sich in den Paragraphen $\S 2339$ ff. BGB.

Es gibt vier Hauptfälle, die zur Erbunwürdigkeit führen können:

1. Tötung oder Tötungsversuch

Der schwerwiegendste Fall ist die vorsätzliche Tötung des Erblassers. Vorsätzlich bedeutet: Die Person hat den Tod gewollt. Auch der Versuch einer solchen Tat macht erbunwürdig. Das gilt auch, wenn die Tat am Ehepartner oder Lebenspartner des Erblassers begangen wurde. Ebenso zählt der Versuch, das Leben des Erblassers zu verletzen.

2. Verhinderung der Testamentserrichtung oder -aufhebung

Der Erblasser hat das Recht, seinen letzten Willen zu bestimmen. Dies geschieht meistens durch ein Testament. Ein Testament ist ein Schriftstück. Darin steht, wer nach dem Tod erben soll.

Wenn jemand den Erblasser durch Täuschung oder Drohung dazu bringt, kein Testament zu machen, ist das eine Voraussetzung. Auch wenn jemand den Erblasser dazu bringt, ein Testament zu machen, das er nicht will, gilt das.

Was sind die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen der Erbunwürdigkeit?

Weiterhin macht es erbunwürdig, wenn jemand den Erblasser am Widerruf hindert. Widerruf bedeutet: Der Erblasser will ein altes Testament ungültig machen.

3. Fälschung oder Unterdrückung eines Testaments

Der letzte Wille des Erblassers muss unverfälscht bleiben.

Wer ein Testament fälscht, macht sich erbunwürdig. Fälschen heißt: Man schreibt etwas in das Testament, das der Erblasser nicht wollte. Oder man macht es so, als hätte der Erblasser es geschrieben.

Auch das Unterdrücken eines gültigen Testaments führt zur Erbunwürdigkeit. Unterdrücken heißt: Man lässt das Testament verschwinden. Man will damit erreichen, dass ein anderes Testament oder die gesetzliche Erbfolge gilt.

4. Arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung bei der Errichtung eines Testaments

Dieser Punkt ist ähnlich dem zweiten. Hier geht es darum, dass der Erbe den Erblasser arglistig täuscht. Arglistig bedeutet: Man führt den Erblasser absichtlich in die Irre. Man benutzt Lügen. Man droht dem Erblasser widerrechtlich. Widerrechtlich heißt: Man droht mit etwas, das nicht erlaubt ist. Ziel ist, den Erblasser zu einem bestimmten Testament zu bewegen.


Rechtsfolgen: Was passiert bei Erbunwürdigkeit?

Die Rechtsfolge der Erbunwürdigkeit ist sehr klar und schwerwiegend.

1. Der Verlust des Erbrechts

Die wichtigste Folge ist: Der erbunwürdige Mensch verliert sein Erbrecht. Er wird so behandelt, als wäre er schon vor dem Erblasser gestorben. Man sagt dazu: Er fällt weg.

Das gilt sowohl für die gesetzliche Erbfolge als auch für die gewillkürte Erbfolge.

  • Gesetzliche Erbfolge: Hier regelt das Gesetz, wer erbt. Das passiert, wenn es kein Testament gibt.
  • Gewillkürte Erbfolge: Hier hat der Erblasser selbst in einem Testament oder Erbvertrag bestimmt, wer erbt. Ein Erbvertrag ist ein Vertrag über das Erbe.

2. Die Anfechtung

Die Erbunwürdigkeit tritt nicht automatisch ein. Sie muss festgestellt werden. Das geschieht durch eine sogenannte Anfechtungsklage.

Die Anfechtungsklage ist ein Gerichtsverfahren. Die Anfechtung muss durch andere Erben oder Begünstigte erfolgen. Begünstigte sind Personen, die etwas vom Erbe bekommen sollen. Sie müssen innerhalb einer Frist von einem Jahr klagen. Die Frist beginnt, wenn der Anfechtende vom Grund der Erbunwürdigkeit erfahren hat.

Erst wenn das Gericht die Erbunwürdigkeit feststellt, verliert die Person ihr Erbrecht.

3. Nachrücken der Abkömmlinge

Wenn der erbunwürdige Mensch wegfällt, treten seine Kinder an seine Stelle. Diese Kinder nennt man Abkömmlinge. Sie erben dann den Anteil, den der erbunwürdige Mensch geerbt hätte.

Die Abkömmlinge erben aber nur, wenn sie selbst nicht erbunwürdig sind. Auch erben sie nur, wenn der Erblasser dies nicht ausgeschlossen hat.

4. Pflichtteilsunwürdigkeit

Der erbunwürdige Mensch verliert auch den Pflichtteil. Der Pflichtteil ist eine Mindestbeteiligung am Erbe. Sie steht nahen Angehörigen zu. Das gilt auch, wenn sie durch Testament enterbt wurden. Durch die Erbunwürdigkeit entfällt dieser Anspruch. Man spricht von Pflichtteilsunwürdigkeit.

💡 Wichtig: Verzeihung durch den Erblasser

Der Erblasser kann die Erbunwürdigkeit verzeihen. Verzeihung bedeutet: Der Erblasser verzeiht die Tat. Er muss dies ausdrücklich tun. Er muss dies in einer Form tun, die rechtlich gültig ist. Zum Beispiel durch ein Testament.

Wenn der Erblasser verzeiht, ist die Person nicht mehr erbunwürdig. Sie behält ihr Erbrecht.


📝 Zusammenfassung

Erbunwürdigkeit ist eine schwere Sanktion im Erbrecht. Sie trifft Personen, die sich dem Erblasser gegenüber schwer verfehlt haben. Die Voraussetzungen sind klar im Gesetz genannt. Die Rechtsfolge ist der Verlust des Erbrechts. Die Feststellung erfolgt durch eine Anfechtungsklage vor Gericht.

Der Schutz des letzten Willens und des Lebens des Erblassers stehen im Vordergrund.

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