Was steht in § 2 GmbHG und was bedeutet das?

März 10, 2026

Was steht in § 2 GmbHG und was bedeutet das?

Sie möchten wissen, was im Gesetz in § 2 GmbHG steht und was das für Sie bedeutet. Ich erkläre Ihnen das in einfachen Worten. Sie erfahren, was Sie tun müssen, wenn Sie eine GmbH gründen wollen. Ich erkläre alle wichtigen Begriffe und gebe Ihnen praktische Hinweise.

Was ist eine GmbH?

Eine GmbH ist eine „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Das ist eine besondere Form einer Firma. Sie wird oft gewählt, weil die Gründer nur mit dem Geld haften, das sie in die Firma einbringen. Ihr Privatvermögen bleibt geschützt.

Worum geht es in § 2 GmbHG?

§ 2 GmbHG regelt, wie der Vertrag für die Gründung einer GmbH aussehen muss. Er schreibt vor, welche Form dieser Vertrag haben muss und wie die Unterschriften geleistet werden müssen. Der Vertrag heißt „Gesellschaftsvertrag“. Ohne diesen Vertrag kann keine GmbH entstehen. 

Der Gesellschaftsvertrag

Was ist ein Gesellschaftsvertrag?

Ein Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag zwischen den Gründern der GmbH. Darin steht, wie die Firma heißen soll, wo sie ihren Sitz hat, was sie macht und wie viel Geld eingebracht wird. Auch die Rechte und Pflichten der Gesellschafter stehen darin.

Was verlangt das Gesetz?

Der Gesellschaftsvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Das heißt: Sie gehen mit allen Gründern zu einem Notar. Der Notar liest den Vertrag vor und erklärt alles. Dann unterschreiben alle Gründer den Vertrag beim Notar. Erst danach ist der Vertrag gültig. 

Die notarielle Beurkundung

Was bedeutet „notarielle Beurkundung“?

Notarielle Beurkundung bedeutet: Ein Notar prüft und bestätigt, dass der Vertrag richtig und rechtlich in Ordnung ist. Der Notar ist eine unabhängige Person, die vom Staat bestellt ist. Er sorgt dafür, dass alles korrekt abläuft. Ohne Notar ist der Vertrag ungültig. 

Warum ist das wichtig?

Die notarielle Beurkundung schützt alle Beteiligten. Sie verhindert Fehler und sorgt dafür, dass niemand benachteiligt wird. Der Notar erklärt alle wichtigen Punkte. So wissen alle, worauf sie sich einlassen.

Wer muss unterschreiben?

Alle Gründer müssen den Vertrag unterschreiben. Das nennt man „Gesellschafter“. Es reicht nicht, wenn nur einer unterschreibt. Wenn jemand nicht selbst unterschreiben kann, kann er eine andere Person beauftragen. Diese Person braucht aber eine besondere Vollmacht vom Notar. 

Vereinfachtes Gründungsverfahren

Was ist das vereinfachte Verfahren?

Wenn Sie eine GmbH mit höchstens drei Gesellschaftern und nur einem Geschäftsführer gründen, gibt es ein einfacheres Verfahren. Dafür gibt es ein „Musterprotokoll“. Das ist ein fertiges Formular, das Sie nur noch ausfüllen müssen. Sie dürfen daran nichts ändern, außer die vorgesehenen Felder. 

Was steht in § 2 GmbHG und was bedeutet das?

Vorteile des vereinfachten Verfahrens

  • Es geht schneller.
  • Es ist günstiger.
  • Es ist weniger Bürokratie.

Das Musterprotokoll gilt gleichzeitig als Liste der Gesellschafter. Sie müssen also keine extra Liste machen. 

Gründung per Videokommunikation

Was bedeutet das?

Sie können den Gesellschaftsvertrag auch per Videokonferenz mit dem Notar abschließen. Das heißt: Sie müssen nicht unbedingt zum Notar ins Büro gehen. Sie können den Vertrag auch am Computer unterschreiben, wenn der Notar dabei ist. Dafür brauchen Sie eine „qualifizierte elektronische Signatur“. Das ist eine besondere, sichere Art der Unterschrift am Computer.

Wann ist das möglich?

  • Wenn keine anderen Gesetze dagegen sprechen.
  • Auch das vereinfachte Verfahren kann per Videokonferenz gemacht werden. 

Was passiert nach der Gründung?

Nach der Beurkundung schickt der Notar die Unterlagen ans Handelsregister. Erst wenn die GmbH dort eingetragen ist, gibt es sie offiziell. Sie bekommen dann eine Bestätigung. 

Wichtige Begriffe einfach erklärt

  • Gesellschafter: Die Personen, die die GmbH gründen und Anteile halten.
  • Gesellschaftsvertrag: Der Vertrag, in dem alles Wichtige zur GmbH steht.
  • Notar: Eine vom Staat bestellte Person, die Verträge prüft und beurkundet.
  • Beurkundung: Der Notar bestätigt, dass der Vertrag korrekt ist.
  • Vollmacht: Eine Erlaubnis, dass jemand anderes für Sie unterschreiben darf.
  • Musterprotokoll: Ein fertiges Formular für die schnelle Gründung.
  • Videokommunikation: Sie können den Vertrag auch per Video mit dem Notar abschließen.
  • Handelsregister: Ein öffentliches Verzeichnis, in dem Firmen eingetragen werden.

Warum gibt es diese Regeln?

Die Regeln sollen Klarheit und Sicherheit schaffen. Sie sorgen dafür, dass niemand übervorteilt wird. Sie verhindern Betrug und Streit. Sie helfen, dass die GmbH von Anfang an rechtlich sicher ist.

Häufige Fragen

Kann ich eine GmbH ohne Notar gründen?

Nein. Ohne Notar ist der Vertrag ungültig. Die GmbH kann nicht entstehen. 

Kann ich den Vertrag allein unterschreiben?

Nein. Alle Gründer müssen unterschreiben. 

Kann ich eine GmbH alleine gründen?

Ja. Sie können auch allein eine GmbH gründen. Dann sind Sie der einzige Gesellschafter und Geschäftsführer. Auch dann brauchen Sie einen Notar. 

Was kostet die Gründung?

Die Kosten hängen vom Aufwand und vom Stammkapital ab. Im vereinfachten Verfahren sind die Kosten meist niedriger. 

Zusammenfassung

  • Sie brauchen einen Gesellschaftsvertrag, um eine GmbH zu gründen.
  • Der Vertrag muss von einem Notar beurkundet werden.
  • Alle Gründer müssen unterschreiben.
  • Es gibt ein einfaches Verfahren für kleine GmbHs.
  • Sie können den Vertrag auch per Videokonferenz mit dem Notar abschließen.
  • Erst nach Eintragung im Handelsregister gibt es die GmbH wirklich.

Was sollten Sie jetzt tun?

Wenn Sie eine GmbH gründen möchten oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Anwalts- und Notarkanzlei Krau. Dort bekommen Sie professionelle Hilfe und werden Schritt für Schritt begleitet.

RA und Notar Krau

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.