
Was tun bei Kündigung durch den Arbeitgeber?
Eine Kündigung ist die Beendigung Ihres Arbeitsvertrags durch Ihren Arbeitgeber. Das bedeutet: Ihr Job soll enden. Das ist oft ein Schock. Sie fragen sich bestimmt: Was kann ich jetzt tun? Hier finden Sie einfache und klare Antworten.
Lesen Sie die Kündigung genau durch. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Das heißt, Sie müssen ein Papier bekommen, das Ihr Arbeitgeber unterschrieben hat. Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder WhatsApp ist ungültig. Prüfen Sie, ob das Datum und Ihr Name richtig sind.
Fachwort erklärt:
Schriftform bedeutet: Die Kündigung muss auf Papier stehen und unterschrieben sein.
Sie haben nach Erhalt der Kündigung nur wenig Zeit, um sich zu wehren. Wenn Sie denken, die Kündigung ist nicht gerecht, können Sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Dafür haben Sie drei Wochen Zeit, nachdem Sie die Kündigung bekommen haben. Nach Ablauf dieser Frist können Sie sich meist nicht mehr gegen die Kündigung wehren
Fachwort erklärt:
Kündigungsschutzklage ist eine Klage vor Gericht. Sie sagt: „Ich will, dass mein Arbeitsverhältnis weiter besteht.“
Wenn Sie glauben, die Kündigung ist nicht in Ordnung, gehen Sie zum Arbeitsgericht. Dort können Sie die Kündigungsschutzklage einreichen. Das Gericht prüft dann, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Sie müssen nicht sofort einen Anwalt haben, aber es ist oft hilfreich.
Fachwort erklärt:
Arbeitsgericht ist ein spezielles Gericht für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Falls es in Ihrer Firma einen Betriebsrat gibt, können Sie dort Einspruch gegen die Kündigung einlegen. Das müssen Sie innerhalb einer Woche nach Erhalt der Kündigung tun. Der Betriebsrat kann versuchen, mit dem Arbeitgeber zu sprechen und vielleicht die Kündigung verhindern
Fachwort erklärt:
Betriebsrat ist eine Gruppe von Mitarbeitern, die die Interessen der Arbeitnehmer vertritt.
Manchmal bietet der Arbeitgeber Ihnen an, den Job zu anderen Bedingungen weiterzumachen. Das nennt man Änderungskündigung. Sie können das Angebot annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen. Wenn Sie unter Vorbehalt annehmen, können Sie trotzdem prüfen lassen, ob die neuen Bedingungen gerecht sind
Fachwort erklärt:
Änderungskündigung bedeutet: Ihr Arbeitgeber will, dass Sie Ihren Job zu anderen Bedingungen weitermachen.
Melden Sie sich sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitslos, wenn Sie gekündigt wurden. Das ist wichtig, damit Sie keine Nachteile beim Arbeitslosengeld haben.
Manchmal bietet der Arbeitgeber eine Abfindung an. Das ist eine Geldsumme als Ausgleich für den Jobverlust. Sie können auch mit dem Arbeitgeber über eine Abfindung sprechen. Wenn Sie die Kündigungsschutzklage gewinnen, können Sie entscheiden, ob Sie zurück in den Job wollen oder lieber eine Abfindung nehmen
Fachwort erklärt:
Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung, wenn Sie Ihren Job verlieren.
Beginnen Sie frühzeitig damit, sich um eine neue Stelle zu kümmern. Das gibt Ihnen Sicherheit und hilft, eine Lücke im Lebenslauf zu vermeiden.
Es gibt viele Regeln und Fristen. Lassen Sie sich beraten. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und durchzusetzen. Er kann Sie vor Gericht vertreten und mit dem Arbeitgeber verhandeln
Eine Kündigung ist nicht das Ende. Sie haben Rechte. Sie können sich wehren. Sie müssen aber schnell und richtig handeln. Lassen Sie sich helfen.
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