Wechselbezüglichkeit beim Berliner Testament
OLG Bamberg 4 W 105/15
RA und Notar Krau
Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg (4 W 105/15) behandelt die Wechselbezüglichkeit von Verfügungen in einem Berliner Testament.
In einem solchen Testament setzen sich Ehegatten häufig gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen ihre gemeinsamen Kinder als Schlusserben.
Gemäß § 2270 Abs. 2 BGB wird in solchen Fällen vermutet, dass die Bestimmungen der Ehegatten wechselseitig und damit bindend sind.
Diese Vermutung basiert auf der Annahme, dass jeder Ehegatte seine Kinder für den Fall des eigenen Vorversterbens nur deshalb enterbt,
weil er darauf vertraut, dass das Vermögen letztlich an die Kinder übergehen wird.
Das OLG Bamberg bestätigte diese Vermutung und wies die Beschwerde eines der Beteiligten gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Würzburg zurück.
Der Erblasser hatte in späteren Testamenten versucht, die ursprüngliche Schlusserbenregelung zugunsten eines Kindes zu ändern,
was jedoch aufgrund der Wechselbezüglichkeit der ursprünglichen Verfügungen nicht zulässig war.
Das Gericht betonte, dass der Erblasser durch den Tod seiner Ehefrau an die ursprünglich vereinbarte Schlusserbenregelung gebunden war, und er somit keine abweichenden Anordnungen treffen konnte.
Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung klarer Formulierungen in Testamenten, insbesondere hinsichtlich der Wechselbezüglichkeit und der Bindung der Verfügungen.
Das Gericht stellte fest, dass spätere Erklärungen des überlebenden Ehegatten nicht ausreichen, um die ursprüngliche gemeinsame Willensrichtung der Ehegatten zu ändern.
Ein Irrtum über die Bindungswirkung solcher Verfügungen stellt keinen anfechtungsrelevanten Umstand dar.
Insgesamt verdeutlicht das Urteil die Wichtigkeit einer präzisen und bewussten Testamentsgestaltung, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Es zeigt, dass unklare oder widersprüchliche Formulierungen in Testamenten erhebliche rechtliche Konsequenzen haben können,
und betont die Notwendigkeit einer sorgfältigen Beratung bei der Testamentserstellung.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.