
Wechselbezüglichkeit Einsetzung Alleinerbe
OLG Düsseldorf I-3 Wx 198/11
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments im Hinblick auf die Wechselbezüglichkeit der Erbeinsetzung eines Alleinerben
Eine Erblasserin und ihr Ehemann hatten ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem die Erblasserin ihre Nichte als Alleinerbin einsetzte.
Nach dem Tod der Erblasserin beantragte die Nichte einen Erbschein als Alleinerbin, der auch erteilt wurde.
Später stellte sich heraus, dass der Ehemann der Erblasserin möglicherweise Analphabet war und das Testament daher nicht wirksam errichten konnte.
Der Ehemann beantragte daraufhin die Einziehung des Erbscheins, da das Testament aufgrund der Wechselbezüglichkeit der Verfügungen insgesamt unwirksam sei.
Das Nachlassgericht gab dem Antrag statt und zog den Erbschein ein.
Die Nichte legte Beschwerde gegen diese Entscheidung ein.
Streitpunkte:
Entscheidung des OLG Düsseldorf:
Das OLG Düsseldorf hob den Beschluss des Nachlassgerichts auf und stellte fest, dass der Erbschein zu Recht erteilt worden war.
Begründung:
Fazit:
Der Beschluss des OLG Düsseldorf verdeutlicht die Grundsätze der Wechselbezüglichkeit im gemeinschaftlichen Testament.
Nicht jede Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament ist automatisch wechselbezüglich.
Die Auslegung des Testaments muss ergeben, dass die Verfügung des einen Ehegatten nur im Hinblick auf die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen wurde.
Ist dies nicht der Fall, so kann die Verfügung auch bei Unwirksamkeit der Verfügung des anderen Ehegatten wirksam bleiben.
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