Wegfall Ehepartner als Bedachter wegen Ehescheidung

August 21, 2017

Ersatzerbfall: Erbeinsetzung im Falle des Wegfalls des Ehepartners als Bedachten wegen späterer Ehescheidung – Auslegung

OLG Hamburg 2 W 19/15

RA und Notar Krau

In diesem Fall befasste sich das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg mit der Frage, ob Ersatzerben auch dann zum Zuge kommen,

wenn die Erbeinsetzung des zunächst Bedachten aufgrund einer Scheidung unwirksam wird.

Die Fakten des Falles

Eine Erblasserin hatte in ihrem Testament ihren Ehemann als Alleinerben eingesetzt.

Für den Fall, dass ihr Ehemann wegfallen sollte, bestimmte sie zwei Verwandte ihres Ehemanns als Ersatzerben.

Die Ehe wurde später geschieden.

Nach dem Tod der Erblasserin beantragte einer der Ersatzerben die Erteilung eines Erbscheins.

Das Nachlassgericht lehnte den Antrag ab, da es die Ersatzerbeneinsetzung aufgrund der Scheidung für unwirksam hielt.

Wegfall Ehepartner als Bedachter wegen Ehescheidung

Die Entscheidung des Gerichts

Das OLG Hamburg hob die Entscheidung des Nachlassgerichts auf und entschied, dass die Ersatzerben zum Zuge kommen.

Die Scheidung führte zwar zur Unwirksamkeit der Erbeinsetzung des Ehemanns, aber nicht zur Unwirksamkeit der Ersatzerbeneinsetzung.

Begründung des Gerichts

  • Unwirksamkeit der Erbeinsetzung des Ehemanns: Die Erbeinsetzung des Ehemanns wurde durch die Scheidung gemäß Paragraf 2077 Abs. 1 BGB unwirksam.
  • Ersatzerbfall: Die Unwirksamkeit der Erbeinsetzung des Ehemanns stellte einen Wegfall des zunächst Bedachten im Sinne des Paragraf 2096 BGB dar, so dass der Ersatzerbfall eintrat.
  • Selbständige Verfügung: Die Einsetzung der Ersatzerben war eine selbständige Verfügung im Sinne des Paragraf 2085 BGB. Sie blieb daher wirksam, da keine Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass die Erblasserin diese Verfügung ohne die unwirksame Erbeinsetzung des Ehemanns nicht getroffen hätte.

Wegfall Ehepartner als Bedachter wegen Ehescheidung

  • Auslegung des Testaments: Das Gericht legte das Testament dahin gehend aus, dass die Erblasserin die Ersatzerben unabhängig vom Bestand der Ehe bedenken wollte. Sie hatte eine enge Beziehung zu den Ersatzerben und hatte ihnen auch nach der Scheidung finanzielle Unterstützung zukommen lassen.

Fazit

Der Fall OLG Hamburg 2 W 19/15 zeigt, dass Ersatzerben auch dann zum Zuge kommen können,

wenn die Erbeinsetzung des zunächst Bedachten aufgrund einer Scheidung unwirksam wird.

Die Einsetzung der Ersatzerben ist eine selbständige Verfügung, die unabhängig von der Wirksamkeit der Erbeinsetzung des zunächst Bedachten zu beurteilen ist.

Zusätzliche Anmerkungen:

  • Der Fall verdeutlicht die Bedeutung der Auslegung von Testamenten im Erbrecht.
  • Die Gerichte berücksichtigen bei der Auslegung auch die Umstände des Einzelfalls und die Beziehungen der Beteiligten.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

Das OLG Hamburg hat in diesem Fall die Wirksamkeit der Ersatzerbeneinsetzung bestätigt, obwohl die Ehe geschieden wurde.

Die Entscheidung trägt dazu bei, dass der Nachlass im Sinne der Erblasserin verteilt wird.

RA und Notar Krau

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