Wegfall Ehepartner als Bedachter wegen Ehescheidung

August 21, 2017

Ersatzerbfall: Erbeinsetzung im Falle des Wegfalls des Ehepartners als Bedachten wegen späterer Ehescheidung – Auslegung

OLG Hamburg 2 W 19/15

RA und Notar Krau

In diesem Fall befasste sich das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg mit der Frage, ob Ersatzerben auch dann zum Zuge kommen,

wenn die Erbeinsetzung des zunächst Bedachten aufgrund einer Scheidung unwirksam wird.

Die Fakten des Falles

Eine Erblasserin hatte in ihrem Testament ihren Ehemann als Alleinerben eingesetzt.

Für den Fall, dass ihr Ehemann wegfallen sollte, bestimmte sie zwei Verwandte ihres Ehemanns als Ersatzerben.

Die Ehe wurde später geschieden.

Nach dem Tod der Erblasserin beantragte einer der Ersatzerben die Erteilung eines Erbscheins.

Das Nachlassgericht lehnte den Antrag ab, da es die Ersatzerbeneinsetzung aufgrund der Scheidung für unwirksam hielt.

Wegfall Ehepartner als Bedachter wegen Ehescheidung

Die Entscheidung des Gerichts

Das OLG Hamburg hob die Entscheidung des Nachlassgerichts auf und entschied, dass die Ersatzerben zum Zuge kommen.

Die Scheidung führte zwar zur Unwirksamkeit der Erbeinsetzung des Ehemanns, aber nicht zur Unwirksamkeit der Ersatzerbeneinsetzung.

Begründung des Gerichts

  • Unwirksamkeit der Erbeinsetzung des Ehemanns: Die Erbeinsetzung des Ehemanns wurde durch die Scheidung gemäß § 2077 Abs. 1 BGB unwirksam.
  • Ersatzerbfall: Die Unwirksamkeit der Erbeinsetzung des Ehemanns stellte einen Wegfall des zunächst Bedachten im Sinne des § 2096 BGB dar, so dass der Ersatzerbfall eintrat.
  • Selbständige Verfügung: Die Einsetzung der Ersatzerben war eine selbständige Verfügung im Sinne des § 2085 BGB. Sie blieb daher wirksam, da keine Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass die Erblasserin diese Verfügung ohne die unwirksame Erbeinsetzung des Ehemanns nicht getroffen hätte.

Wegfall Ehepartner als Bedachter wegen Ehescheidung

  • Auslegung des Testaments: Das Gericht legte das Testament dahin gehend aus, dass die Erblasserin die Ersatzerben unabhängig vom Bestand der Ehe bedenken wollte. Sie hatte eine enge Beziehung zu den Ersatzerben und hatte ihnen auch nach der Scheidung finanzielle Unterstützung zukommen lassen.

Fazit

Der Fall OLG Hamburg 2 W 19/15 zeigt, dass Ersatzerben auch dann zum Zuge kommen können,

wenn die Erbeinsetzung des zunächst Bedachten aufgrund einer Scheidung unwirksam wird.

Die Einsetzung der Ersatzerben ist eine selbständige Verfügung, die unabhängig von der Wirksamkeit der Erbeinsetzung des zunächst Bedachten zu beurteilen ist.

Zusätzliche Anmerkungen:

  • Der Fall verdeutlicht die Bedeutung der Auslegung von Testamenten im Erbrecht.
  • Die Gerichte berücksichtigen bei der Auslegung auch die Umstände des Einzelfalls und die Beziehungen der Beteiligten.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

Das OLG Hamburg hat in diesem Fall die Wirksamkeit der Ersatzerbeneinsetzung bestätigt, obwohl die Ehe geschieden wurde.

Die Entscheidung trägt dazu bei, dass der Nachlass im Sinne der Erblasserin verteilt wird.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Zur subsidiären Zuständigkeit der Gerichte eines Mitgliedstaats bei vorhandenem Nachlassvermögen

Zur subsidiären Zuständigkeit der Gerichte eines Mitgliedstaats bei vorhandenem Nachlassvermögen

April 30, 2025
Zur subsidiären Zuständigkeit der Gerichte eines Mitgliedstaats bei vorhandenem NachlassvermögenRA und Notar KrauIn seinem Urteil vom 7….
Der gepfändete Erbteil und die vom Erben betriebene Teilungsversteigerung

Der gepfändete Erbteil und die vom Erben betriebene Teilungsversteigerung

April 28, 2025
Der gepfändete Erbteil und die vom Erben betriebene TeilungsversteigerungBeschluss des Bundesgerichtshofs (BGH), V. Zivilsenat, vom 20. März 2…
Streit um altes Patriziervermögen - Familiensammlung bleibt ungeteilt

Streit um altes Patriziervermögen – Familiensammlung bleibt ungeteilt

April 26, 2025
Streit um altes Patriziervermögen – Familiensammlung bleibt ungeteiltRA und Notar KrauDas Oberlandesgericht Nürnberg hat am 28. Februar 2…