Ersatzerbfall: Erbeinsetzung im Falle des Wegfalls des Ehepartners als Bedachten wegen späterer Ehescheidung – Auslegung
OLG Hamburg 2 W 19/15
In diesem Fall befasste sich das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg mit der Frage, ob Ersatzerben auch dann zum Zuge kommen,
wenn die Erbeinsetzung des zunächst Bedachten aufgrund einer Scheidung unwirksam wird.
Die Fakten des Falles
Eine Erblasserin hatte in ihrem Testament ihren Ehemann als Alleinerben eingesetzt.
Für den Fall, dass ihr Ehemann wegfallen sollte, bestimmte sie zwei Verwandte ihres Ehemanns als Ersatzerben.
Die Ehe wurde später geschieden.
Nach dem Tod der Erblasserin beantragte einer der Ersatzerben die Erteilung eines Erbscheins.
Das Nachlassgericht lehnte den Antrag ab, da es die Ersatzerbeneinsetzung aufgrund der Scheidung für unwirksam hielt.
Die Entscheidung des Gerichts
Das OLG Hamburg hob die Entscheidung des Nachlassgerichts auf und entschied, dass die Ersatzerben zum Zuge kommen.
Die Scheidung führte zwar zur Unwirksamkeit der Erbeinsetzung des Ehemanns, aber nicht zur Unwirksamkeit der Ersatzerbeneinsetzung.
Begründung des Gerichts
Fazit
Der Fall OLG Hamburg 2 W 19/15 zeigt, dass Ersatzerben auch dann zum Zuge kommen können,
wenn die Erbeinsetzung des zunächst Bedachten aufgrund einer Scheidung unwirksam wird.
Die Einsetzung der Ersatzerben ist eine selbständige Verfügung, die unabhängig von der Wirksamkeit der Erbeinsetzung des zunächst Bedachten zu beurteilen ist.
Zusätzliche Anmerkungen:
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Das OLG Hamburg hat in diesem Fall die Wirksamkeit der Ersatzerbeneinsetzung bestätigt, obwohl die Ehe geschieden wurde.
Die Entscheidung trägt dazu bei, dass der Nachlass im Sinne der Erblasserin verteilt wird.
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