Weigerung Genehmigung des notariellen Kaufvertrages zu erklären – Schadensersatz – OLG Hamm 22 U 60/23
In dem Fall OLG Hamm 22 U 60/23 streiten die Parteien um Schadensersatzansprüche aufgrund eines gescheiterten Grundstückskaufvertrags.
Die Kläger einigten sich mit dem Erblasser auf einen Kaufvertrag für ein Grundstück über 172.000 €, der jedoch aufgrund des Todes des Erblassers und der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens nicht zustande kam.
Der Erblasser war vor seinem Tod unter Betreuung gestellt worden, und die Beklagten, seine Erben, verweigerten die Genehmigung des Vertrages.
Die Kläger forderten Ersatz für entstandene Kosten in Höhe von 5.551,37 € (u.a. für Notar- und Finanzierungskosten).
Das Landgericht wies die Klage ab, und die Kläger legten Berufung ein.
Das OLG Hamm entschied jedoch, die Berufung zurückzuweisen, da sie keine Aussicht auf Erfolg habe.
Es liege keine Pflichtverletzung der Beklagten vor, die zur Haftung führen könnte.
Insbesondere fehlte eine schwerwiegende Treuepflichtverletzung, die Voraussetzung für Schadensersatz wäre.
Die Verweigerung der Genehmigung sei rechtmäßig, da kein zwingender Grund zur Genehmigung vorlag, und die Beklagten hätten nachvollziehbare Gründe,
wie das Interesse an der eigenen Nutzung des Grundstücks und den als zu niedrig empfundenen Kaufpreis.
Insgesamt entschied das OLG Hamm, dass die Beklagten keine persönliche Haftung für die im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag entstandenen Kosten der Kläger tragen.
Die Berufung wurde schließlich von den Klägern zurückgenommen.
Die Weigerung, einen notariellen Kaufvertrag zu genehmigen, kann unter Umständen zu Schadensersatzansprüchen führen.
Das deutsche Rechtssystem sieht zwar Vertragsfreiheit vor, aber im Rahmen von Vertragsverhandlungen entstehen auch sogenannte vorvertragliche Pflichten.
Diese beinhalten insbesondere den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 241 Abs. 2 BGB).
Wann kann Schadensersatz verlangt werden?
Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, wenn die Verweigerung der Genehmigung treuwidrig erfolgt.
Dies ist der Fall, wenn besondere Umstände vorliegen, die die Verweigerung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen.
Beispiele für treuwidriges Verhalten:
Welche Schäden können ersetzt werden?
Ersatzfähig sind in der Regel die Schäden, die dem anderen Vertragspartner durch die treuwidrige Verweigerung entstanden sind. Dazu gehören zum Beispiel:
Besonderheiten beim Immobilienkaufvertrag:
Bei Immobilienkaufverträgen gelten aufgrund der hohen wirtschaftlichen Bedeutung besondere Anforderungen an die Treuwidrigkeit. Die Rechtsprechung verlangt hier eine besonders schwerwiegende Treuepflichtverletzung.
Beispiele:
Wichtig:
Zusätzliche Hinweise:
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Die Weigerung, einen notariellen Kaufvertrag zu genehmigen, kann unter Umständen zu Schadensersatzansprüchen führen. Voraussetzung ist, dass die Verweigerung treuwidrig erfolgt.
Ob dies der Fall ist, hängt von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.