Weitergeltung Erbschaftsteuergesetz bis zur Neuregelung

August 5, 2017

Weitergeltung Erbschaftsteuergesetz bis zur Neuregelung

BFH II B 13/12

Beschluss vom 17.9.2012,

Bindungswirkung bei vom BVerfG angeordneter Weitergeltung des ErbStG a.F.

RA und Notar Krau

Sachverhalt:

Der Kläger wandte sich gegen Schenkungsteuerbescheide, die auf Grundlage des alten Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG a.F.) ergangen waren.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte das ErbStG a.F. zwar für verfassungswidrig erklärt, aber gleichzeitig seine Weitergeltung bis zu einer Neuregelung angeordnet.

Das Finanzgericht (FG) hatte die Klage abgewiesen und sich dabei auf die vom BVerfG angeordnete Weitergeltung des ErbStG a.F. berufen.

Der Kläger rügte eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör, da das FG sich nicht mit allen seinen Argumenten auseinandergesetzt habe.

Streitpunkt:

Weitergeltung Erbschaftsteuergesetz bis zur Neuregelung

Hat das FG den Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt, indem es sich im Urteil nicht ausdrücklich mit allen seinen Argumenten auseinandergesetzt hat?

Entscheidung des Bundesfinanzhofs:

Der Bundesfinanzhof (BFH) wies die Beschwerde des Klägers als unbegründet zurück.

Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör lag nicht vor.

Begründung:

  1. Anspruch auf rechtliches Gehör:
  • Kenntnisnahme und Erwägung: Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, wesentliches Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen.
  • Keine ausdrückliche Auseinandersetzung erforderlich: Das Gericht muss sich aber nicht mit allen Argumenten der Beteiligten in den Urteilsgründen ausdrücklich auseinandersetzen.
  • Verletzung nur bei Nichtberücksichtigung: Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt nur vor, wenn das Gericht wesentliche Ausführungen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat.

BFH II B 13/12

  1. Keine Verletzung im Streitfall:
  • Ausführliche Begründung des FG: Das FG hatte sich in seinem Urteil ausführlich mit der Frage der Anwendbarkeit des ErbStG a.F. auseinandergesetzt und sich dabei auf die Entscheidung des BVerfG berufen.
  • Keine Erforderlichkeit der Auseinandersetzung mit weiterer Entscheidung: Eine Auseinandersetzung mit einer weiteren Entscheidung des BVerfG, die für den Streitfall nicht relevant war, war nicht erforderlich.
  • Bindung an die Entscheidung des BVerfG: Das FG war an die Entscheidung des BVerfG gebunden und musste das ErbStG a.F. anwenden.
  1. Kein Verstoß gegen den effektiven Rechtsschutz:
  • Bindung an die Weitergeltungsregelung: Das FG war an die vom BVerfG angeordnete Weitergeltung des ErbStG a.F. gebunden.
  • Keine Überprüfungsmöglichkeit: Eine Überprüfung dieser Entscheidung durch die Fachgerichte war nicht möglich.
  • Kein ausdrücklicher Hinweis erforderlich: Ein ausdrücklicher Hinweis im Urteil auf die Bindungswirkung der BVerfG-Entscheidung war nicht erforderlich.

Fazit:

Weitergeltung Erbschaftsteuergesetz bis zur Neuregelung

Der BFH hat klargestellt, dass eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht vorliegt,

wenn sich das Gericht in seinen Entscheidungsgründen nicht mit allen Argumenten der Beteiligten ausdrücklich auseinandersetzt.

Es genügt, wenn das Gericht das wesentliche Vorbringen zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht.

Im Streitfall war das FG an die Entscheidung des BVerfG gebunden und musste das ErbStG a.F. anwenden.

Die Neuregelung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes trat dann zum 1.1.2009 in Kraft.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Geschäftswert für Erstellung Nachlassverzeichnis

Geschäftswert für Erstellung Nachlassverzeichnis

Februar 15, 2025
Geschäftswert für Erstellung NachlassverzeichnisZusammenfassung des Beschlusses des LG Stuttgart vom 29.10.2024 (19 OH 22/23)RA und Notar …
Anforderungen an Pflichtteilsentziehungsgrund

Anforderungen an Pflichtteilsentziehungsgrund

Februar 15, 2025
Anforderungen an PflichtteilsentziehungsgrundRA und Notar KrauDas Urteil des LG München I vom 24.07.2024 (3 O 3026/24) befasst sich mit de…
Teilnachlasspflegschaft für unbekannte Erben

Teilnachlasspflegschaft für unbekannte Erben

Februar 15, 2025
Teilnachlasspflegschaft für unbekannte ErbenOLG Brandenburg, Beschluss vom 11.07.2024 – 3 W 17/24RA und Notar KrauAusgangslage:Nac…