Welche Anwalts- und Gerichtskosten rund um den Erbfall mindern die Erbschaftsteuer? ⚖️
Diese Kosten mindern die Erbschaftsteuer. Das ist eine wichtige Frage für Erben. Erben sind Personen, die Vermögen von einem Toten bekommen. Dieses Vermögen heißt Erbschaft. Der Staat verlangt dafür Erbschaftsteuer. Sie müssen nicht alle Kosten aus der Erbschaft versteuern. Bestimmte Ausgaben mindern die Steuerlast. Das nennt man Nachlassverbindlichkeiten. Die Erbschaftsteuer wird dadurch kleiner.
Nachlassverbindlichkeiten sind Schulden, die mit dem Tod entstehen. Es sind auch Schulden des Verstorbenen. Oder es sind Kosten der Abwicklung. Abwicklung meint die ordentliche Regelung der Erbschaft. Diese Verbindlichkeiten müssen Sie vom Wert der Erbschaft abziehen. Nur der Rest ist dann steuerpflichtig.
Es gibt drei Hauptgruppen von Kosten, die mindern.
Die Anwalts- und Gerichtskosten gehören meist zur dritten Gruppe. Sie sind Nachlassregelungskosten.
Das Nachlassgericht ist ein Teil des Amtsgerichts. Es ist zuständig für Erbschaftssachen. Das Gericht stellt zum Beispiel den Erbschein aus. Der Erbschein ist ein wichtiges Papier. Er beweist, wer der rechtmäßige Erbe ist. Das Gericht verlangt Gebühren für den Erbschein. Diese Gebühren sind abzugsfähig. Das heißt, Sie dürfen sie von der Erbschaft abziehen.
Manchmal ist unklar, wer erbt. Oder die Erben sind unbekannt. Das Gericht bestellt dann einen Nachlasspfleger. Der Nachlasspfleger verwaltet die Erbschaft. Er sichert das Vermögen. Er sucht nach den Erben. Seine Vergütung ist auch abzugsfähig.
Der Erblasser kann im Testament jemanden bestimmen. Das Testament ist das Dokument mit den letzten Wünschen. Die bestimmte Person ist der Testamentsvollstrecker. Er soll den letzten Willen umsetzen. Seine Aufgabe ist die gerechte Verteilung der Erbschaft. Die Vergütung des Testamentsvollstreckers mindert die Steuer.
Diese Kosten sind oft komplizierter. Anwaltskosten sind nur abzugsfähig, wenn sie der Regelung des Nachlasses dienen. Regelung des Nachlasses bedeutet die Verwaltung und Verteilung.
Beispiele für abzugsfähige Anwaltskosten:
Achtung! Nicht abzugsfähige Kosten:
Kosten für die reine Steuerberatung sind nicht immer abzugsfähig. Das gilt auch für Kosten im Erbschaftsteuerverfahren. Erbschaftsteuerverfahren ist der Kontakt mit dem Finanzamt. Auch Kosten für einen Streit unter den Erben sind oft nicht abzugsfähig. Sie dienen nicht der Regelung des Nachlasses. Sie dienen nur dem eigenen Interesse.
Es gibt eine gute Nachricht für kleinere Erbfälle. Das Finanzamt akzeptiert einen Pauschbetrag. Das ist ein fester Betrag. Er beträgt 10.300 Euro. Diesen Betrag dürfen Sie immer abziehen. Das ist für die Nachlassregelungskosten. Sie müssen keine Belege sammeln. Sie brauchen keine Rechnungen vorlegen. Dieser Betrag ist oft viel höher als die echten Kosten.
Wichtig: Der Pauschbetrag von 10.300 Euro ist für alle Nachlassregelungskosten. Er ist nicht nur für Anwalts- und Gerichtskosten. Er gilt auch für die Kosten der Bestattung. Bestattung ist die Beerdigung.
Ihre Kosten können höher sein als 10.300 Euro. Das ist oft bei großen oder komplizierten Erbschaften so. Dann müssen Sie alle Kosten einzeln belegen. Belegen heißt, Sie müssen Rechnungen zeigen. Sie müssen dann nachweisen, dass die Kosten erforderlich waren. Erforderlich heißt, sie waren notwendig. Nur die tatsächlich belegten Kosten werden dann abgezogen. Der Abzug ist dann höher als der Pauschbetrag.
Anwalts- und Gerichtskosten mindern die Erbschaftsteuer. Das ist wichtig für Erben. Diese Kosten müssen der Regelung des Nachlasses dienen. Für kleinere Erbschaften gibt es den Pauschbetrag von 10.300 Euro. Das macht die Sache einfach. Bei höheren Kosten müssen Sie alles belegen. Fragen Sie immer einen Fachmann. Ein Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht kann helfen. Er kann alle Details klären. So sparen Sie viel Geld. Die Erbschaftsteuer wird richtig berechnet.