Welche deutschen Rechtschutzversicherungen bieten Sondermodule im Erbrecht an?

Oktober 15, 2025

Welche deutschen Rechtschutzversicherungen bieten Sondermodule im Erbrecht an?

Viele deutsche Rechtsschutzversicherungen bieten Sondermodule oder erweiterte Leistungen im Bereich des Erbrechts an, meistens jedoch nur in ihren Premium- oder XXL-Tarifen oder als speziellen Zusatzbaustein. Ein eigenständiger „Erbrechtsschutz“ kann in der Regel nicht separat abgeschlossen werden, sondern ist Teil einer privaten Rechtsschutzversicherung.

Hier sind die wichtigsten Anbieter, die erweiterte Leistungen im Erbrecht anbieten:

Wichtige Anbieter mit erweiterten Erbrechtsleistungen

ARAG Aktiv Premium

Umfassender Schutz, oft die höchsten Deckungssummen für gerichtliche Streitigkeiten (z.B. bis zu 10.000 € oder in manchen Tarifen bis zu 30.000 €). Enthält Mediation und den ARAG Online Rechts-Service (Dokumente wie Testament, Erbscheinantrag).

ROLAND Premium / RisikoPlus

Deckung für gerichtliche Streitigkeiten (z.B. bis zu 5.000 € oder 30.000 €), Mediation inbegriffen.

DEURAG

Premium-Tarife Deckung für gerichtliche Streitigkeiten (z.B. bis zu 10.000 €). Teils höhere Beratungspauschalen.

WGV PBV Optimal

(Finanztip-Empfehlung) Fokus liegt oft auf Beratungs- und Mediationsleistungen.

ADAC Premium-Kombi

Erweiterter Erb- & Familienrechtsschutz. Bietet Anwaltskostenübernahme oder Mediation.

AXA Toptarif

(z.B. M oder L) Erbrechtsschutz kann je nach Tarif bis zu 5.000 € umfassen.

Continentale Tarif XXL / TOP-Schutz

Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht. Im TOP-Schutz auch vorsorgliche anwaltliche Beratung.

Welche deutschen Rechtschutzversicherungen bieten Sondermodule im Erbrecht an?

DEVK Privat-Rechtsschutz

Bietet Beratungs-Rechtsschutz, Dokumenten-Assistent zur Testamentserstellung und Regelung des digitalen Nachlasses.

Allgemeine Leistungen im Erbrechtsschutz

Die Leistungen im Erbrechtsschutz sind oft gestaffelt und decken in der Regel folgende Bereiche ab:

Juristische Erstberatung (Basisschutz):

Dies ist die häufigste Leistung. In Standardtarifen wird meist nur eine einmalige Erstberatung durch einen Anwalt übernommen (häufig begrenzt auf ca. 250 € bis 1.000 € pro Fall oder pro Jahr). Sie dient der Klärung des Sachverhalts und der Einschätzung der Rechtslage.

Mediation:

Viele Tarife, insbesondere die erweiterten, übernehmen die Kosten für eine außergerichtliche Mediation, um einen Erbstreit beizulegen (z.B. bis zu 3.000 €).

Gerichtliche Auseinandersetzung (Premium-Schutz):

Nur die Premium-Tarife weniger Versicherer decken auch Anwalts- und Gerichtskosten für eine tatsächliche gerichtliche Auseinandersetzung ab. Die Deckungssumme ist dabei oft begrenzt (z.B. auf 5.000 € oder 10.000 € pro Fall).

Online-Rechts-Service:

Einige Anbieter (z.B. ARAG, DEVK) stellen zusätzliche Services wie einen Dokumenten-Assistenten für die Erstellung von Testamenten oder die Regelung des digitalen Nachlasses zur Verfügung.

Wichtige Hinweise

Wartezeit:

Beachten Sie, dass für Leistungen, die über die Erstberatung hinausgehen (z.B. gerichtliche Streitigkeiten), in der Regel eine Wartezeit von 3 bis 12 Monaten gilt. Der Rechtsschutz greift also nicht sofort, wenn ein Konflikt unmittelbar bevorsteht oder bereits eingetreten ist.

Deckungssummen:

Die Deckungssummen im Erbrecht sind oft deutlich niedriger als die allgemeine Versicherungssumme im Privatrechtsschutz. Gerade bei hohen Nachlasswerten können die Kosten für einen komplexen Erbstreit die maximale Deckungssumme schnell übersteigen.

Schlagworte

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.