Welche Folgen hat ein Erbverzicht eines Abkömmlings auf den Pflichtteil der anderen Abkömmlinge?

November 13, 2025

Welche Folgen hat ein Erbverzicht eines Abkömmlings auf den Pflichtteil der anderen Abkömmlinge?


🤔 Was ist ein Erbverzicht?

Ein Erbverzicht ist ein Vertrag. Er wird zwischen einer Person und einem zukünftigen Erblasser geschlossen. Der Erblasser ist die Person, die etwas vererbt. Der Verzichtende erklärt, dass er kein Erbe möchte. Er verzichtet auf sein gesetzliches Erbrecht. Das muss notariell beurkundet werden. Nur so ist der Vertrag gültig.


📝 Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein wichtiger Begriff. Er ist eine Art Mindestbeteiligung am Erbe. Er steht engen Verwandten zu. Dazu gehören die Kinder des Erblassers. Man nennt sie Abkömmlinge. Der Pflichtteil ist immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Erblasser kann ihn nicht einfach wegnehmen.


🤝 Die Wirkung des Erbverzichts

Der Erbverzicht hat eine große Wirkung. Der Verzichtende wird so behandelt, als wäre er nicht mehr da. Er gilt als weggefallen. Das betrifft sowohl das normale Erbrecht als auch den Pflichtteil. Der Verzichtende bekommt nichts mehr.


👨‍👩‍👧‍👦 Folgen für die anderen Abkömmlinge

Die Frage ist: Was passiert mit den anderen Abkömmlingen? Die Antwort ist relativ einfach. Ihr Pflichtteil erhöht sich. Das liegt an dem Grundsatz der Erbfolge.

  • Der Erbteil wird immer auf die vorhandenen Erben verteilt.
  • Ist ein Abkömmling weggefallen, rückt er in der Erbfolge nach unten.
  • Die noch vorhandenen Abkömmlinge bekommen dann einen größeren Anteil.

Welche Folgen hat ein Erbverzicht eines Abkömmlings auf den Pflichtteil der anderen Abkömmlinge?

Stellen Sie sich eine Familie vor. Es gibt einen Vater und drei Kinder (A, B, C). Kind A verzichtet auf sein Erbe und den Pflichtteil. Der Vater stirbt. Kind A wird nicht mehr mitgezählt. Das Erbe und die Pflichtteile werden nur noch auf Kind B und Kind C aufgeteilt.

💡 Ein Rechenbeispiel

Ohne Verzicht hätten alle drei Kinder den gleichen Anteil. Das wäre jeweils ein Drittel des Erbes. Ihr Pflichtteil wäre die Hälfte davon. Das ist jeweils ein Sechstel

  • Kind A: 1/6
  • Kind B: 1/6
  • Kind C: 1/6

Mit dem Verzicht von Kind A ändert sich das. Nur noch zwei Kinder sind da. Ihr gesetzlicher Erbteil ist nun jeweils die Hälfte des Erbes. Der Pflichtteil ist wieder die Hälfte davon. Das ist jeweils ein Viertel

  • Kind A: Null
  • Kind B: 1/4
  • Kind C: 1/4

Der Pflichtteil der anderen Abkömmlinge wird also durch den Erbverzicht von A größer. Sie erhalten einen höheren Prozentsatz vom Nachlass.


🔎 Zwei Arten des Verzichts

Es gibt zwei Arten, wie der Verzicht wirken kann. Das ist wichtig zu wissen.

  1. Voller Erbverzicht: Der Verzicht gilt für den Abkömmling selbst. Aber er gilt auch für dessen eigene Kinder (die Enkel des Erblassers). Die Enkel bekommen dann auch nichts. Das ist die Regel.
  2. Verzicht mit Ausnahme: Es kann auch anders vereinbart werden. Der Verzicht gilt nur für den Abkömmling selbst. Seine Kinder (die Enkel) sollen trotzdem noch erben dürfen. In diesem Fall treten die Enkel an die Stelle ihres Elternteils. Sie erben dann den Anteil. Der Pflichtteil der anderen Abkömmlinge (B und C) würde sich dann nicht erhöhen. Der Erbverzicht ist dann wie eine Vererbung an die nächste Generation.

🧑‍⚖️ Wichtig für die Praxis

Ein Erbverzicht ist ein komplexes Thema. Er hat weitreichende Folgen. Man sollte sich gut beraten lassen. Ein Notar oder Anwalt hilft dabei. Man muss genau festlegen, wer alles verzichtet. Und wer am Ende welchen Anteil bekommen soll. Der Erbverzicht ist ein starkes Instrument. Er schafft oft Klarheit bei der Erbfolge. Er kann Streit unter den Erben vermeiden.

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