Welche Regeln gelten für ein Teilzeitarbeitsverhältnis?
Teilzeitarbeit ist durch eine kürzere als die regelmäßige Wochenarbeitszeit im Vergleich zu vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern gekennzeichnet.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Teilzeitarbeit sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt.
1. Gleichbehandlung:
Nach § 4 Abs. 1 TzBfG darf ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer,
es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen.
Dies bedeutet, dass die Vergütung und andere geldwerte Leistungen mindestens im Verhältnis zur Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten gewährt werden müssen
2. Entgeltberechnung:
Die Höhe des Entgelts bei Teilzeitbeschäftigten hängt quantitativ vom Umfang der Beschäftigung ab.
Teilzeitarbeit unterscheidet sich von Vollzeitarbeit nur in quantitativer, nicht in qualitativer Hinsicht.
Eine geringere Arbeitszeit darf daher grundsätzlich auch nur quantitativ, nicht aber qualitativ anders abgegolten werden als Vollzeitarbeit
3. Pro-rata-temporis-Grundsatz:
Dieser Grundsatz erlaubt eine unterschiedliche Abgeltung von Teilzeit- und Vollzeitarbeit in quantitativer Hinsicht, indem das Arbeitsentgelt oder andere teilbare geldwerte Leistungen für Teilzeitkräfte
entsprechend der gegenüber vergleichbaren Vollzeitkräften verringerten Arbeitszeit anteilig gekürzt werden
4. Rahmenvereinbarung zur Teilzeitarbeit:
Die Rahmenvereinbarung zur Teilzeitarbeit, die im Anhang der Teilzeitrichtlinie 97/81/EG enthalten ist, verbietet nationale Regelungen,
die ohne sachlichen Grund eine schlechtere Behandlung von Teilzeitbeschäftigten vorsehen
Zusammenfassend ist Teilzeitarbeit rechtlich so ausgestaltet, dass sie im Wesentlichen die gleichen Rechte und Pflichten wie Vollzeitarbeit beinhaltet, jedoch proportional zur reduzierten Arbeitszeit angepasst wird.