Welche Veränderungen hat die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes gebracht?
RA und Notar Krau
Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) vom 16. Oktober 2020 brachte tiefgreifende Veränderungen mit sich, die am 1. Dezember 2020 in Kraft traten. Diese Reform zielte darauf ab, das Wohnungseigentumsrecht an moderne Anforderungen anzupassen und die Verwaltung von Wohnungseigentum zu vereinfachen.
Eine der zentralen Änderungen ist die Zuerkennung der vollen Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft. Vor der Reform war die Gemeinschaft nur teilrechtsfähig, was bedeutete, dass sie in rechtlichen Angelegenheiten eingeschränkt handlungsfähig war. Mit der Reform wurde die Gemeinschaft vollrechtsfähig, was ihre Fähigkeit stärkt, als eigenständige juristische Person zu agieren und beispielsweise Verträge abzuschließen oder vor Gericht zu klagen
Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Reform betrifft die baulichen Veränderungen. Die neuen Regelungen erleichtern es Wohnungseigentümern, bauliche Maßnahmen durchzuführen, die über die ordnungsgemäße Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen. Insbesondere wurden privilegierte bauliche Maßnahmen eingeführt, die jeder Wohnungseigentümer verlangen kann, wie etwa Maßnahmen zur E-Mobilität, zum Einbruchsschutz oder zur Barrierefreiheit
Diese Maßnahmen können nun einfacher beschlossen werden, und es besteht ein Anspruch auf deren Durchführung, sofern sie angemessen sind und die Rechte anderer Eigentümer nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen
Die Reform hat auch die Rolle des Verwalters gestärkt. Der Verwalter erhält mehr Befugnisse, um die Verwaltung effizienter zu gestalten. Dies umfasst beispielsweise die Möglichkeit, in bestimmten Fällen eigenständig Entscheidungen zu treffen, ohne auf einen Beschluss der Eigentümerversammlung warten zu müssen
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Neugestaltung des Verfahrensrechts. Die Reform führte zu einem Paradigmenwechsel im Wohnungseigentumsrecht, indem sie das Verbandsverständnis der Wohnungseigentümergemeinschaften weiterentwickelte. Dies zeigt sich insbesondere im Bereich der Beschlussklagen, wo der Verbandsprozess nun eine zentrale Rolle spielt
Die Reform hat auch die Regelungen zur Kostentragung bei baulichen Veränderungen überarbeitet. Wenn eine bauliche Veränderung mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile beschlossen wird, sind die Kosten von allen Wohnungseigentümern zu tragen, es sei denn, die Kosten sind unverhältnismäßig
Zusammenfassend hat die Reform des WEG das Wohnungseigentumsrecht erheblich modernisiert. Sie stärkt die Rechtsstellung der Wohnungseigentümergemeinschaft, erleichtert bauliche Veränderungen und verbessert die Effizienz der Verwaltung. Diese Änderungen tragen dazu bei, die Verwaltung von Wohnungseigentum an die Erfordernisse der heutigen Zeit anzupassen und die Entscheidungsprozesse innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaften zu beschleunigen