Welche Versicherung zahlt wenn aufgrund einer defekten Wasserleitung Wasser in meine Küche läuft?
Das ist eine sehr wichtige Frage, da bei einem Wasserschaden durch eine defekte Leitung in der Küche zwei Hauptversicherungen relevant sind.
Welche Versicherung für welchen Schaden aufkommt, hängt davon ab, was beschädigt wurde:
Diese Versicherung zahlt für Schäden am Gebäude selbst und an fest verbundenen Bestandteilen.
Schäden an den Wänden, dem Boden (z.B. aufgequollener Estrich oder Parkett), den Decken und der Substanz des Hauses.
Die Reparaturkosten für die defekte Wasserleitung (den Rohrbruch).Folgeschäden wie Trocknungs- und Sanierungskosten.In der Regel auch die fest installierte Einbauküche, wenn diese dem Eigentümer (Vermieter) gehört.
Als Mieter sind Sie in der Regel über die Wohngebäudeversicherung des Vermieters mitversichert, was die Schäden am Gebäude angeht.
Diese Versicherung zahlt für Schäden an Ihrem beweglichen Inventar, also allen Gegenständen, die Ihnen gehören und die Sie bei einem Umzug mitnehmen würden.
Beschädigte Möbel (z.B. Küchenschränke, die Ihnen gehören), Elektrogeräte, Teppiche, Geschirr und andere persönliche Gegenstände in der Küche.
Wenn Sie die Einbauküche selbst angeschafft haben und sie somit Ihr Eigentum ist (Mieterküche), zahlt in diesem Fall Ihre Hausratversicherung für die Schäden an der Küche.
Diese Versicherung wird relevant, wenn Sie den Schaden verursacht haben (z.B. durch Fahrlässigkeit beim Anschließen eines Geschirrspülers) und dadurch Dritten ein Schaden entsteht (z.B. ein Wasserschaden in der Wohnung des Nachbarn unter Ihnen).
Was wurde beschädigt?
Welche Versicherung zahlt in der Regel?
Wer schließt sie ab?
Gebäude (Wände, Böden, Decken, defekte Leitung) – Wohngebäudeversicherung – Eigentümer / Vermieter
Ihr persönlicher Hausrat (Möbel, Geräte, Kleidung) – Hausratversicherung – Mieter / Bewohner
Schäden beim Nachbarn (wenn Sie Verursacher sind) – Privathaftpflichtversicherung – Mieter / Bewohner
Melden Sie den Schaden sofort Ihrer (und gegebenenfalls der) zuständigen Versicherung und ergreifen Sie Maßnahmen zur Schadensminderung (z.B. Wasser abstellen).