Welchen steuerlichen Freibetrag haben Eheleute untereinander in der Erbschaftsteuer?
Eheleute haben einen sehr hohen Freibetrag bei der Erbschaftsteuer. Dieser Freibetrag beträgt 500.000 Euro. Das ist eine halbe Million Euro. Dieser Betrag bleibt bei einer Erbschaft steuerfrei. Nur der Betrag, der diese Grenze übersteigt, muss versteuert werden.
Ein Freibetrag ist ein Betrag, der nicht versteuert werden muss. Er wird von der gesamten Erbschaft abgezogen. Nehmen wir ein Beispiel. Ein Ehemann stirbt. Er hinterlässt seiner Ehefrau eine Million Euro. Die Ehefrau hat einen Freibetrag von 500.000 Euro. Nur die restlichen 500.000 Euro werden besteuert. Der Freibetrag soll nahe Angehörige entlasten. Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer auf das Vermögen, das jemand nach dem Tod eines anderen erbt.
Für Ehepartner gibt es eine weitere wichtige Regel. Man nennt diese das Verschonungsvermögen. Der Fachbegriff ist kompliziert, die Regel ist einfach. Es betrifft das Familienheim. Das Familienheim ist das Haus oder die Wohnung, in der die Familie gewohnt hat.
Stirbt ein Ehepartner, erbt der überlebende Partner das Familienheim. Dieses Erbe ist komplett steuerfrei. Es gibt keine Wertgrenze. Die Immobilie kann also sehr teuer sein. Diese Steuerbefreiung gilt aber nur unter einer wichtigen Bedingung. Der überlebende Ehepartner muss das Haus mindestens zehn Jahre lang selbst bewohnen. Er muss dort seinen Hauptwohnsitz haben. Zieht der Ehepartner früher aus, fällt die Steuer nachträglich an. Es gibt nur wenige Ausnahmen für diese Zehn-Jahres-Frist. Zum Beispiel, wenn der Partner aus gesundheitlichen Gründen in ein Pflegeheim ziehen muss.
Der Freibetrag hängt von der Steuerklasse ab. Eheleute gehören zur Steuerklasse I. Das ist die günstigste Steuerklasse. Sie gilt für die nächsten Angehörigen. Dazu gehören neben Ehepartnern auch Kinder und Enkelkinder.
Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt vom Wert des steuerpflichtigen Erbes ab. Das ist der Betrag, der nach Abzug des Freibetrags übrig bleibt. Sie hängt auch von der Steuerklasse ab. Da Eheleute in der Steuerklasse I sind, zahlen sie die niedrigsten Steuersätze.
Die Steuersätze für Eheleute (Steuerklasse I) beginnen bei 7 Prozent. Dieser Prozentsatz gilt für ein steuerpflichtiges Erbe bis zu 75.000 Euro. Er steigt dann schrittweise an. Der höchste Satz in dieser Klasse beträgt 30 Prozent. Dieser Satz gilt nur für Erben über 26 Millionen Euro.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Eheleute in der Erbschaftsteuer stark bevorzugt werden.
Diese Regelungen stellen sicher, dass die finanzielle Sicherheit des überlebenden Ehepartners gut geschützt ist. Die meisten Ehepaare müssen daher keine Erbschaftsteuer zahlen. Das gilt zumindest, wenn das Vermögen nicht extrem hoch ist.