Welchen steuerlichen Freibetrag haben Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft untereinander in der Erbschaftsteuer?
Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer. Man muss sie bezahlen, wenn man etwas erbt. Das betrifft Erben und auch Beschenkte. Das Finanzamt verlangt das Geld. Der Freibetrag ist ein Betrag. Bis zu dieser Höhe muss man keine Steuer zahlen. Man kann das Geld also steuerfrei behalten. Jeder Erbe hat so einen Freibetrag. Die Höhe des Freibetrags hängt davon ab. Sie hängt davon ab, wie nahe man dem Verstorbenen stand.
Die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind rechtlich keine Ehepartner. Sie sind auch keine eingetragenen Lebenspartner. Sie sind im Steuerrecht Fremde. Das ist die einfache, aber harte Regel. Man nennt diese Partner auch nichtsorgeberechtigte Lebensgefährten.
Für diese Partner gilt deshalb der niedrigste Freibetrag. Dieser Freibetrag liegt bei nur 20.000 Euro. Das ist sehr wenig Geld. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro. Das ist ein riesiger Unterschied.
Wenn ein Partner dem anderen mehr als 20.000 Euro vererbt, muss der andere Partner Steuern zahlen. Die Steuerlast kann sehr hoch sein.
Der Freibetrag ist aber nicht alles. Die Erben werden in Steuerklassen eingeteilt. Die Steuerklasse entscheidet, wie hoch der Steuersatz ist. Der Steuersatz ist der Prozentsatz. Er sagt, wie viel Prozent des Erbes an den Staat gehen.
Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft fallen in die Steuerklasse III. Das ist die ungünstigste Klasse.
In der Steuerklasse III muss man schon ab 20.000 Euro Erbe mit einem Steuersatz von 30 Prozent rechnen. Das ist sehr viel.
Der Grund liegt im Gesetz. Das deutsche Erbschaftsteuerrecht bevorzugt die Ehe. Es geht von einer besonderen engen Bindung aus. Diese Bindung soll geschützt werden. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft wird vom Gesetzgeber nicht gleichgestellt. Viele Menschen halten das für ungerecht. Sie fordern eine Reform des Gesetzes. Bisher ist das aber nicht passiert.
Es gibt Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken.
Man sollte sich immer von einem Anwalt oder Notar beraten lassen. Diese Experten kennen die besten Wege. Sie helfen, die hohen Steuern zu vermeiden oder zu senken. Der geringe Freibetrag von 20.000 Euro ist eine ernsthafte Hürde. Man muss rechtzeitig planen, um den Partner abzusichern. Das gilt für alle Paare ohne Trauschein.