Welchen steuerlichen Freibetrag haben Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft untereinander in der Erbschaftsteuer?

November 13, 2025

Welchen steuerlichen Freibetrag haben Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft untereinander in der Erbschaftsteuer?


🧐 Erbschaftsteuer und Lebenspartner: Die Ausgangslage

Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer. Man muss sie bezahlen, wenn man etwas erbt. Das betrifft Erben und auch Beschenkte. Das Finanzamt verlangt das Geld. Der Freibetrag ist ein Betrag. Bis zu dieser Höhe muss man keine Steuer zahlen. Man kann das Geld also steuerfrei behalten. Jeder Erbe hat so einen Freibetrag. Die Höhe des Freibetrags hängt davon ab. Sie hängt davon ab, wie nahe man dem Verstorbenen stand.


💔 Der Freibetrag für nichteheliche Partner

Die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind rechtlich keine Ehepartner. Sie sind auch keine eingetragenen Lebenspartner. Sie sind im Steuerrecht Fremde. Das ist die einfache, aber harte Regel. Man nennt diese Partner auch nichtsorgeberechtigte Lebensgefährten.

Für diese Partner gilt deshalb der niedrigste Freibetrag. Dieser Freibetrag liegt bei nur 20.000 Euro. Das ist sehr wenig Geld. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro. Das ist ein riesiger Unterschied.

Wenn ein Partner dem anderen mehr als 20.000 Euro vererbt, muss der andere Partner Steuern zahlen. Die Steuerlast kann sehr hoch sein.


🔢 Die Steuerklasse: Der schlechteste Fall

Der Freibetrag ist aber nicht alles. Die Erben werden in Steuerklassen eingeteilt. Die Steuerklasse entscheidet, wie hoch der Steuersatz ist. Der Steuersatz ist der Prozentsatz. Er sagt, wie viel Prozent des Erbes an den Staat gehen.

Welchen steuerlichen Freibetrag haben Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft untereinander in der Erbschaftsteuer?

Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft fallen in die Steuerklasse III. Das ist die ungünstigste Klasse.

  • Steuerklasse I haben zum Beispiel Ehepartner und Kinder. Hier sind die Steuersätze am niedrigsten.
  • Steuerklasse II gibt es für Geschwister oder Neffen. Die Sätze sind schon höher.
  • Steuerklasse III gilt für alle, die weder zur Klasse I noch zur Klasse II gehören. Dazu gehören auch die nichtehelichen Lebenspartner.

In der Steuerklasse III muss man schon ab 20.000 Euro Erbe mit einem Steuersatz von 30 Prozent rechnen. Das ist sehr viel.

  • Beispielrechnung: Ein Partner erbt 100.000 Euro.
    • Der Freibetrag beträgt 20.000 Euro. Dieser Teil ist steuerfrei.
    • Der steuerpflichtige Betrag ist 80.000 Euro (100.000 Euro minus 20.000 Euro).
    • Die Erbschaftsteuer beträgt 24.000 Euro (30 Prozent von 80.000 Euro).

📝 Warum ist das so?

Der Grund liegt im Gesetz. Das deutsche Erbschaftsteuerrecht bevorzugt die Ehe. Es geht von einer besonderen engen Bindung aus. Diese Bindung soll geschützt werden. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft wird vom Gesetzgeber nicht gleichgestellt. Viele Menschen halten das für ungerecht. Sie fordern eine Reform des Gesetzes. Bisher ist das aber nicht passiert.


💡 So kann man vorsorgen

Es gibt Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken.

  1. Heiraten: Die einfachste Lösung ist die Ehe. Dann würde der Freibetrag sofort auf 500.000 Euro steigen. Die Steuerklasse würde zu I.
  2. Schenkungen zu Lebzeiten: Man kann dem Partner Geld schenken. Alle zehn Jahre hat der Partner einen Freibetrag. Dieser Freibetrag beträgt bei Fremden auch 20.000 Euro. Man kann also alle zehn Jahre bis zu 20.000 Euro steuerfrei verschenken.
  3. Versorgungsvollmacht und Testament: Ein Testament ist wichtig. Es stellt sicher, dass der Partner überhaupt erbt. Ohne Testament würde der überlebende Partner gar nichts erben. Man kann auch eine Versorgungsvollmacht und eine Patientenverfügung erstellen. Sie regeln, wer wichtige Entscheidungen trifft. Das hilft zwar nicht bei der Steuer. Aber es schützt im Notfall.

Man sollte sich immer von einem Anwalt oder Notar beraten lassen. Diese Experten kennen die besten Wege. Sie helfen, die hohen Steuern zu vermeiden oder zu senken. Der geringe Freibetrag von 20.000 Euro ist eine ernsthafte Hürde. Man muss rechtzeitig planen, um den Partner abzusichern. Das gilt für alle Paare ohne Trauschein.

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