
Welches Rechtsmittel gibt es gegen die Zurückweisung des Antrages auf Vereidigung des Zeugen im Zivilprozess?
Im Zivilprozess ist gegen die Zurückweisung des Antrags auf Vereidigung eines Zeugen grundsätzlich kein Rechtsmittel statthaft, da Entscheidungen über die Art und Weise der Beweisaufnahme, einschließlich der Vereidigung, nach der Systematik der Zivilprozessordnung nicht selbstständig anfechtbar sind.
Fehler bei der Beweisaufnahme, wie die unberechtigte Ablehnung der Vereidigung, können jedoch im Rahmen eines Rechtsmittels gegen die Endentscheidung (z. B. Berufung oder Revision) gerügt werden.
Die herrschende Meinung in Literatur und Rechtsprechung bestätigt, dass ein unmittelbares Rechtsmittel (wie die sofortige Beschwerde) gegen die Ablehnung der Vereidigung nicht vorgesehen ist; vielmehr bleibt es bei der nachträglichen Kontrolle im Instanzenzug.
Einzelne Stimmen in der Literatur vertreten zwar abweichende Auffassungen, diese haben sich jedoch nicht durchgesetzt und werden von der Rechtsprechung abgelehnt
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