
Welches Rechtsmittel gibt es gegen die Zurückweisung des Befangenheitsantrages im Zivilprozess?
Gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags im Zivilprozess ist das statthafte Rechtsmittel die sofortige Beschwerde gemäß § 46 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen einzulegen und führt zu einer Überprüfung der Entscheidung durch das nächsthöhere Gericht. Im Verfahren vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang für die Einlegung der sofortigen Beschwerde.
Nach herrschender Meinung in Literatur und Rechtsprechung ist die sofortige Beschwerde das einzige statthafte Rechtsmittel gegen die Ablehnung eines Befangenheitsantrags, solange der abgelehnte Richter in der Instanz noch mit der Sache befasst werden kann.
Ist die Instanz durch eine Entscheidung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters bereits abgeschlossen und ist gegen die Endentscheidung ein Rechtsmittel (z.B. Berufung) statthaft, kann die Frage der Befangenheit im Rahmen dieses Hauptsacherechtsmittels überprüft werden.
Die Literatur und Rechtsprechung sind sich in dieser Systematik einig; abweichende Meinungen werden nicht vertreten
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