Welches Rechtsmittel gibt es gegen einen Beweisbeschluss im Zivilprozess?

März 8, 2026

Welches Rechtsmittel gibt es gegen einen Beweisbeschluss im Zivilprozess?

Ein Beweisbeschluss im Zivilprozess ist grundsätzlich nicht selbständig mit einem Rechtsmittel anfechtbar, da es sich um eine prozessleitende Verfügung handelt.

Fehler oder Mängel des Beweisbeschlusses können in der Regel nur im Rahmen eines Rechtsmittels gegen das Endurteil (Berufung, Revision) gerügt werden, §§ 512, 557 Abs. 2 ZPO.

Eine Ausnahme

besteht nur dann, wenn der Beweisbeschluss faktisch einem Aussetzungsbeschluss gleichkommt, etwa weil die Beweiserhebung erst nach längerer Zeit erfolgen kann und dadurch das Verfahren zum Stillstand kommt.

In diesem Fall ist ausnahmsweise die sofortige Beschwerde nach § 567 Abs. 1 ZPO entsprechend dem Rechtsgedanken des § 252 ZPO statthaft.

Welches Rechtsmittel gibt es gegen einen Beweisbeschluss im Zivilprozess?

Die herrschende Meinung beschränkt jedoch in solchen Fällen die Prüfung des Beschwerdegerichts auf die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen, während die sachliche Rechtfertigung des Beweisbeschlusses nicht überprüft wird.

Die Rechtsprechung

bestätigt, dass Beweisbeschlüsse grundsätzlich nicht selbständig anfechtbar sind und Fehler im Rahmen des Rechtsmittels gegen das Urteil geltend zu machen sind.

In der Literatur

wird dies ebenso vertreten; vereinzelt werden weitergehende Anfechtungsmöglichkeiten diskutiert, diese haben sich jedoch nicht durchgesetzt.

Zusammenfassend

ist gegen einen Beweisbeschluss im Zivilprozess grundsätzlich kein selbständiges Rechtsmittel gegeben; eine Ausnahme gilt nur bei verfahrensstillstandbegründender Wirkung, dann ist die sofortige Beschwerde statthaft 

RA und Notar Krau

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