Wenn Daten im Netz landen: Ein Fall von „Scraping“

Mai 18, 2025

Wenn Daten im Netz landen: Ein Fall von „Scraping

LG Lübeck, Urteil vom 24.01.2025, 15 O 104/23

RA und Notar Krau

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

heute möchten wir Ihnen eine interessante Gerichtsentscheidung näherbringen. Es geht um den Schutz Ihrer persönlichen Daten im Internet.

RA und Notar Krau informiert Sie über ein wichtiges Urteil des Landgerichts Lübeck.

Stellen Sie sich vor, Ihre persönlichen Daten werden ohne Ihre Erlaubnis aus dem Internet gesammelt und veröffentlicht. Diesen Vorgang nennt man „Scraping„.

Im vorliegenden Fall hatte ein Unternehmen eine Funktion auf seiner Webseite, die Telefonnummern von Nutzern mit deren Profilen abglich.

Dadurch konnten Dritte Profile finden, auch wenn die Telefonnummer nicht öffentlich sichtbar war.

Durch eine Sicherheitslücke konnten Unbekannte massenhaft Daten von Nutzern abgreifen und im Darknet veröffentlichen. Auch die Daten einer betroffenen Person waren darunter.

Wenn Daten im Netz landen: Ein Fall von „Scraping“

Das Urteil: Die Veröffentlichung ist schon ein Schaden

Das Landgericht Lübeck hat in diesem Fall entschieden, dass allein die Veröffentlichung persönlicher Daten im Internet einen Schaden darstellt.

Dies ist ein wichtiger Punkt für den Schutz Ihrer Daten. Bisher war oft unklar, ob ein rein immaterieller Schaden, also kein finanzieller Verlust, ausreicht.

Das Gericht stellte klar: Ihre Daten im Netz zu finden, ohne dass Sie es wollten, ist bereits ein Schaden.

Auch die Angst zählt: Befürchtungen nach Datenklau

Das Gericht ging noch weiter. Es erklärte, dass auch die bloße Angst vor einem möglichen Missbrauch der Daten einen Schaden darstellen kann.

Wenn Sie also befürchten müssen, dass Ihre Daten für Betrug oder andere Zwecke genutzt werden, kann dies einen Anspruch begründen.

Wichtig ist aber: Es braucht eine tatsächliche Besorgnis, keine rein theoretische Gefahr.

Aber: Nicht jeder Verstoß führt automatisch zu Schadensersatz

Das Gericht betonte auch, dass nicht jeder Datenschutzverstoß automatisch zu einem Anspruch auf Schadensersatz führt. Es muss ein tatsächlicher Schaden entstanden sein.

Die reine Tatsache, dass ein Unternehmen gegen Datenschutzregeln verstößt, reicht nicht aus.

Das Ergebnis im konkreten Fall

Im vorliegenden Fall sprach das Gericht der betroffenen Person einen Schadensersatz von 750 Euro zu.

Zudem muss das Unternehmen zukünftige materielle Schäden ersetzen, die durch den Datenklau entstanden sind oder noch entstehen werden.

Auch die Kosten für den Anwalt musste das Unternehmen teilweise tragen.

Was bedeutet das für Sie?

Dieses Urteil stärkt Ihre Rechte als Nutzer im Internet. Es zeigt, dass Unternehmen sorgfältiger mit Ihren persönlichen Daten umgehen müssen.

Wenn Ihre Daten durch eine Sicherheitslücke veröffentlicht werden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz. Es ist ratsam, in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen.

Wenn Daten im Netz landen: Ein Fall von „Scraping“

Fazit von RA und Notar Krau

Der Schutz persönlicher Daten ist ein wichtiges Gut. Dieses Urteil des Landgerichts Lübeck ist ein positives Signal für alle, deren Daten unbefugt veröffentlicht wurden.

Es unterstreicht, dass der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten und die damit verbundene Angst ernstzunehmende Schäden darstellen können.

Mit freundlichen Grüßen,

RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

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