Wenn Daten im Netz landen: Ein Fall von „Scraping“

Mai 18, 2025

Wenn Daten im Netz landen: Ein Fall von „Scraping„

LG Lübeck, Urteil vom 24.01.2025, 15 O 104/23

RA und Notar Krau

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

heute möchten wir Ihnen eine interessante Gerichtsentscheidung näherbringen. Es geht um den Schutz Ihrer persönlichen Daten im Internet.

RA und Notar Krau informiert Sie über ein wichtiges Urteil des Landgerichts Lübeck.

Stellen Sie sich vor, Ihre persönlichen Daten werden ohne Ihre Erlaubnis aus dem Internet gesammelt und veröffentlicht. Diesen Vorgang nennt man „Scraping„.

Im vorliegenden Fall hatte ein Unternehmen eine Funktion auf seiner Webseite, die Telefonnummern von Nutzern mit deren Profilen abglich.

Dadurch konnten Dritte Profile finden, auch wenn die Telefonnummer nicht öffentlich sichtbar war.

Durch eine Sicherheitslücke konnten Unbekannte massenhaft Daten von Nutzern abgreifen und im Darknet veröffentlichen. Auch die Daten einer betroffenen Person waren darunter.

Wenn Daten im Netz landen: Ein Fall von „Scraping“

Das Urteil: Die Veröffentlichung ist schon ein Schaden

Das Landgericht Lübeck hat in diesem Fall entschieden, dass allein die Veröffentlichung persönlicher Daten im Internet einen Schaden darstellt.

Dies ist ein wichtiger Punkt für den Schutz Ihrer Daten. Bisher war oft unklar, ob ein rein immaterieller Schaden, also kein finanzieller Verlust, ausreicht.

Das Gericht stellte klar: Ihre Daten im Netz zu finden, ohne dass Sie es wollten, ist bereits ein Schaden.

Auch die Angst zählt: Befürchtungen nach Datenklau

Das Gericht ging noch weiter. Es erklärte, dass auch die bloße Angst vor einem möglichen Missbrauch der Daten einen Schaden darstellen kann.

Wenn Sie also befürchten müssen, dass Ihre Daten für Betrug oder andere Zwecke genutzt werden, kann dies einen Anspruch begründen.

Wichtig ist aber: Es braucht eine tatsächliche Besorgnis, keine rein theoretische Gefahr.

Aber: Nicht jeder Verstoß führt automatisch zu Schadensersatz

Das Gericht betonte auch, dass nicht jeder Datenschutzverstoß automatisch zu einem Anspruch auf Schadensersatz führt. Es muss ein tatsächlicher Schaden entstanden sein.

Die reine Tatsache, dass ein Unternehmen gegen Datenschutzregeln verstößt, reicht nicht aus.

Das Ergebnis im konkreten Fall

Im vorliegenden Fall sprach das Gericht der betroffenen Person einen Schadensersatz von 750 Euro zu.

Zudem muss das Unternehmen zukünftige materielle Schäden ersetzen, die durch den Datenklau entstanden sind oder noch entstehen werden.

Auch die Kosten für den Anwalt musste das Unternehmen teilweise tragen.

Was bedeutet das für Sie?

Dieses Urteil stärkt Ihre Rechte als Nutzer im Internet. Es zeigt, dass Unternehmen sorgfältiger mit Ihren persönlichen Daten umgehen müssen.

Wenn Ihre Daten durch eine Sicherheitslücke veröffentlicht werden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz. Es ist ratsam, in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen.

Wenn Daten im Netz landen: Ein Fall von „Scraping“

Fazit von RA und Notar Krau

Der Schutz persönlicher Daten ist ein wichtiges Gut. Dieses Urteil des Landgerichts Lübeck ist ein positives Signal für alle, deren Daten unbefugt veröffentlicht wurden.

Es unterstreicht, dass der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten und die damit verbundene Angst ernstzunehmende Schäden darstellen können.

Mit freundlichen Grüßen,

RA und Notar Krau

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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