Wenn Lärm auf der Kreuzfahrt den Urlaub stört
Gericht: AG Schöneberg
Entscheidungsdatum: 17.07.2025
Rechtskraft: ja
Aktenzeichen: 2 C 128/20
ECLI: ECLI:DE:AGBESB:2025:0717.2C128.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Haben Sie schon einmal eine teure Reise gebucht und konnten dann nachts kein Auge zumachen? Genau darum ging es in einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Schöneberg. Eine Urlauberin klagte gegen einen Reiseveranstalter, weil es in ihrer Kabine viel zu laut war. Das Gericht gab ihr teilweise recht.
In dieser Zusammenfassung erkläre ich Ihnen, warum die Klägerin Geld zurückbekam, wie das Gericht den Lärm bewertete und was dies für Sie als Reisenden bedeuten kann.
Die Klägerin buchte für sich und ihren Ehemann eine elftägige Kreuzfahrt. Die Reise fand im Februar und März 2020 statt. Pro Person kostete der Urlaub 6.580 Euro inklusive der Flüge. Das ist ein stolzer Preis, für den man normalerweise hohe Erwartungen an den Komfort und die Erholung hat.
Es gab im Vorfeld Unstimmigkeiten darüber, wie luxuriös die Kabine eigentlich war:
Schon am ersten Tag der Reise bemerkte die Klägerin ein Problem. Die Generatoren des Schiffes liefen 24 Stunden am Tag, um Strom zu erzeugen. Das verursachte ein ständiges Geräusch. Noch schlimmer wurde es, wenn das Schiff losfuhr und die Hauptmotoren starteten. Die Klägerin beschwerte sich sofort beim Reiseleiter, doch eine Lösung – wie zum Beispiel ein Umzug in eine andere Kabine – wurde ihr nicht angeboten.
Da der Reiseveranstalter nicht freiwillig zahlen wollte, landete der Fall vor dem Amtsgericht Schöneberg (Aktenzeichen: 2 C 128/20). Die Klägerin forderte eine Preisminderung von 20 Prozent des gesamten Reisepreises.
Sie gab an, dass der Lärm in ihrer Kabine (Nummer 5) unerträglich gewesen sei. Wenn die Motoren liefen, habe man sein eigenes Wort nicht mehr verstanden. An Schlaf sei selbst mit Ohropax nicht zu denken gewesen.
Das Unternehmen sah das anders. Man argumentierte, dass Geräusche auf einem Schiff völlig normal seien. Wer eine Kreuzfahrt bucht, müsse mit typischen Motorengeräuschen rechnen. Zudem behauptete der Veranstalter, die Motoren seien nachts meistens ausgeschaltet gewesen.
Um herauszufinden, wie laut es wirklich war, hörte das Gericht verschiedene Zeugen an. Dies war der entscheidende Teil des Verfahrens.
Besonders wichtig waren die Aussagen von zwei anderen Reisegästen. Diese hatten die Klägerin in ihrer Kabine besucht, um sich selbst ein Bild zu machen. Ihre Aussagen waren eindeutig:
Diese Zeugen hatten kein eigenes finanzielles Interesse am Ausgang des Prozesses. Deshalb glaubte das Gericht ihnen mehr als dem Reiseleiter, der die Geräusche als „normal“ abgetan hatte.
Auch der Ehemann sagte aus. Er beschrieb, dass man sich bei laufenden Motoren nur noch schreiend unterhalten konnte. Da er seine Ansprüche an seine Frau abgetreten hatte, wurde seine Aussage zwar kritisch geprüft, passte aber perfekt zu den Schilderungen der anderen Gäste.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass tatsächlich ein Reisemangel vorlag. Die Beeinträchtigung ging über das hinaus, was ein Reisender auf einem Schiff hinnehmen muss.
Zwar sind Betriebsgeräusche auf einem Schiff üblich, aber in dieser speziellen Kabine war die Belastung extrem. Die Richter stellten fest, dass die Nachtruhe erheblich gestört wurde. Wenn man in einem Hotel oder auf einem Schiff nicht schlafen kann, ist der Zweck der Reise – nämlich Erholung – gefährdet.
Das Gericht legte fest, wie viel Geld die Klägerin zurückerhält. Dabei unterschied es zwischen zwei Situationen:
Das Gericht schätzte, dass das Schiff an etwa der Hälfte der Tage auch nachts fuhr.
Die Klägerin erhielt insgesamt 1.480,50 Euro zurück. Das entspricht einer teilweisen Rückzahlung für sie und ihren Ehemann. Zusätzlich muss die Beklagte Zinsen auf diesen Betrag zahlen.
Dieses Urteil zeigt, dass Sie als Urlauber nicht jeden Lärm akzeptieren müssen, nur weil Sie sich auf einem Schiff befinden.
Das Urteil des Amtsgerichts Schöneberg ist rechtskräftig. Es macht deutlich: Auch wenn „schiffstypische Geräusche“ normal sind, hat die Belastbarkeit der Gäste Grenzen – vor allem dann, wenn die Kabine so schlecht isoliert ist, dass an Schlaf nicht mehr zu denken ist.
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