Wenn viele Stellen wegfallen: Die „Massenentlassungsanzeige“

Mai 27, 2025

Wenn viele Stellen wegfallen: Die „Massenentlassungsanzeige

RA und Notar Krau

Stellen Sie sich vor, ein Unternehmen muss viele Mitarbeiter entlassen, zum Beispiel wegen einer Pleite.

Das Gesetz schreibt vor: Der Arbeitgeber muss das der Agentur für Arbeit melden. Das nennt man Massenentlassungsanzeige.

Damit soll die Agentur frühzeitig Bescheid wissen. Sie kann dann den betroffenen Mitarbeitern schnell helfen, neue Jobs zu finden.

Was passiert, wenn die Anzeige fehlerhaft ist?

Oft kommt es vor, dass diese Meldung nicht ganz korrekt oder unvollständig ist.

Bisher war es so: Wenn die Anzeige fehlerhaft war, galt die Kündigung als ungültig.

Das bedeutete, die Mitarbeiter waren noch immer angestellt und mussten weiter bezahlt werden. Das konnte für Unternehmen, besonders in der Pleite, schwierig werden.

Ein Fall aus der Praxis: Die Pilotin und die Pleite

Genau darum ging es in einem aktuellen Gerichtsfall. Eine Pilotin klagte, weil ihr Arbeitgeber, eine Fluggesellschaft, Insolvenz anmelden musste.

Der Insolvenzverwalter hatte die Massenentlassungsanzeige erstattet. Doch die Papiere waren nicht vollständig. Die Stellungnahme der Mitarbeitervertretung fehlte.

Das Gericht musste nun klären: Ist die Kündigung trotzdem wirksam? Oder ist sie wegen des Fehlers in der Anzeige ungültig?

Das Gericht fragt den Europäischen Gerichtshof

Das Besondere an diesem Fall: Das Bundesarbeitsgericht ist sich unsicher, wie die EU-Regeln hier zu verstehen sind.

Darum hat es den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Hilfe gebeten. Es wurden drei wichtige Fragen gestellt:

Ist der Zweck der Anzeige erfüllt, auch wenn sie fehlerhaft ist? Zum Beispiel, wenn die Agentur für Arbeit die Anzeige akzeptiert und sagt, sie hat genug Informationen.

Wenn viele Stellen wegfallen: Die „Massenentlassungsanzeige“

Kann ein Fehler in der Anzeige nachträglich „repariert“ werden? Also, wenn die fehlerhafte Anzeige erst nach der Kündigung korrigiert wird.

Welche Strafe gibt es für eine fehlerhafte Anzeige? Das Gericht möchte wissen, ob die Kündigung dadurch automatisch ungültig wird oder ob es andere Folgen gibt.

Warum das so wichtig ist

Das Bundesarbeitsgericht möchte von seiner bisherigen strengen Linie abrücken. Eine ungültige Kündigung wegen eines Fehlers in der Anzeige sei unverhältnismäßig.

Es würde Unternehmen zu stark belasten. Manchmal hilft es auch den Arbeitnehmern nicht, wenn sie zwar auf dem Papier angestellt bleiben, die Firma aber pleite ist.

Es geht darum, einen guten Mittelweg zu finden: Die Arbeitnehmer sollen geschützt werden. Gleichzeitig sollen die Unternehmen nicht übermäßig bestraft werden, wenn kleine Fehler passieren.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wird zeigen, wie künftig mit fehlerhaften Massenentlassungsanzeigen umgegangen wird.

Das ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen wichtig.

Haben Sie selbst Fragen zum Thema Kündigung oder Insolvenz? Wir beraten Sie gerne.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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