Wer wird nach Ausschlagung bei gesetzlicher Erbfolge der neue Erbe?
Der neue Erbe wird in der Regel die Person, die nach dem Ausschlagenden in der gesetzlichen Erbfolge an der Reihe wäre.
Die gesetzliche Erbfolge ist eine feste Reihenfolge. Sie bestimmt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erbt. Das passiert, wenn es kein Testament gibt. Das Gesetz teilt Verwandte in verschiedene Ordnungen ein. Die nächste Ordnung erbt immer zuerst.
Eine Erbschaft ausschlagen bedeutet, dass ein potenzieller Erbe das Erbe ablehnt. Das passiert oft, wenn der Verstorbene Schulden hatte. Man spricht dann von einem überschuldeten Nachlass. Der Nachlass ist das gesamte Vermögen und die Schulden des Verstorbenen. Wer ausschlägt, möchte diese Schulden nicht übernehmen. Man hat dafür sechs Wochen Zeit. Man muss das beim Nachlassgericht erklären. Das Nachlassgericht ist ein Teil des Amtsgerichts.
Wenn jemand ausschlägt, gilt er so, als wäre er nie Erbe gewesen. Juristen sagen, die Erbschaft gilt als von Anfang an nicht angefallen. Der Ausschlagende hat dann keinen Anspruch auf das Vermögen mehr. Er muss aber auch keine Schulden bezahlen. Die Erbschaft geht dann an den nächsten Erben über.
Bei der gesetzlichen Erbfolge gilt das Stammesprinzip. Es gibt Erbstämme. Ein Stamm besteht aus dem Erben und seinen Abkömmlingen. Die Abkömmlinge eines Erben treten an seine Stelle, wenn er stirbt oder das Erbe ausschlägt. Man nennt sie auch Ersatzerben.
Beispiel:
Wenn der Ausschlagende keine eigenen Kinder oder Abkömmlinge hat, rückt niemand an seine Stelle. Der Erbteil des Ausschlagenden fällt dann den übrigen Erben derselben Ordnung zu. Ihr Erbteil wird größer.
Beispiel:
Es kann sein, dass die Erbschaft mehrmals nacheinander ausgeschlagen wird. Das passiert, wenn die Schulden sehr hoch sind.
Beispiel für mehrere Ausschlagungen:
Wenn alle möglichen Erben innerhalb der gesetzlichen Ordnung ausschlagen, wird der Staat zum Erben. Juristen nennen das Fiskuserbrecht. Der Staat kann das Erbe nicht ablehnen. Aber er haftet nicht für Schulden mit seinem eigenen Vermögen. Er zahlt Schulden nur aus dem vorhandenen Nachlass.
Man hat nur sechs Wochen Zeit zum Ausschlagen. Beginnt diese Frist zu laufen, wenn man vom Tod erfährt. Versäumt man die Frist, nimmt man das Erbe automatisch an. Man ist dann Erbe mit allen Rechten und Pflichten.
Wenn Sie als Elternteil ausschlagen, geht das Erbe automatisch auf Ihre Kinder über. Das gilt auch für minderjährige Kinder. Sie müssen dann auch für Ihre Kinder ausschlagen. Dazu brauchen Sie meistens eine Genehmigung vom Familiengericht.
Wer nach Ausschlagung der Erbschaft Erbe wird, ist genau geregelt. Es ist immer die nächstfolgende Person aus der gesetzlichen Erbfolge, die dann berufen wäre, wenn der Ausschlagende gar nicht gelebt hätte. Diese Regelung sorgt dafür, dass das Vermögen des Verstorbenen immer einen neuen Eigentümer findet.