Wertersatz für beeinträchtigten Vermächtnisnehmer

August 29, 2017

Wertersatz für beeinträchtigten Vermächtnisnehmer

OLG Celle 6 U 114/09

Zulassung der Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses

RA und Notar Krau

Die Klägerin war Vermächtnisnehmerin einer Eigentumswohnung.

Die Erblasserin und ihr Ehemann hatten die Wohnung jedoch bereits zu Lebzeiten verkauft.

Die Klägerin verlangte nun vom Beklagten, dem Erben der Erblasserin, Wertersatz.

Der Beklagte machte geltend, dass der Nachlass der Erblasserin nicht ausreiche, um den Anspruch der Klägerin zu befriedigen (Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses).

Kernaussagen des Urteils:

  • Zulässigkeit der Einrede: Die Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses ist im Berufungsverfahren auch dann zuzulassen, wenn die Dürftigkeit streitig ist.
  • Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung: Das Gericht muss den Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung aussprechen, wenn der Erbe die Einrede der Dürftigkeit erhebt.
  • Keine Prüfung der Voraussetzungen im Erkenntnisverfahren: Das Gericht muss im Erkenntnisverfahren nicht prüfen, ob die Voraussetzungen für die beschränkte Erbenhaftung tatsächlich vorliegen.

Wertersatz für beeinträchtigten Vermächtnisnehmer

Begründung:

  • Schutz des Erben: Die Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses schützt den Erben vor einer persönlichen Haftung für Nachlassverbindlichkeiten.
  • Verfahrensrechtliche Besonderheiten: Die Einrede der Dürftigkeit ist eine besondere Form der Einrede, die nicht den allgemeinen Regeln des Zivilprozesses unterliegt.
  • Vorbehalt als Klarstellung: Der Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung dient der Klarstellung, dass der Erbe nur mit dem Nachlass haftet.
  • Prüfung im Vollstreckungsverfahren: Ob die Voraussetzungen für die beschränkte Erbenhaftung tatsächlich vorliegen, wird erst im Vollstreckungsverfahren geprüft.

Fazit:

Das OLG Celle hat entschieden, dass der Beklagte die Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses erheben konnte, obwohl die Dürftigkeit streitig war.

Das Gericht sprach den Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung aus, ohne die Voraussetzungen dafür zu prüfen.

Das Urteil dient der Klarstellung der verfahrensrechtlichen Besonderheiten der Einrede der Dürftigkeit und dem Schutz des Erben.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Zur subsidiären Zuständigkeit der Gerichte eines Mitgliedstaats bei vorhandenem Nachlassvermögen

Zur subsidiären Zuständigkeit der Gerichte eines Mitgliedstaats bei vorhandenem Nachlassvermögen

April 30, 2025
Zur subsidiären Zuständigkeit der Gerichte eines Mitgliedstaats bei vorhandenem NachlassvermögenRA und Notar KrauIn seinem Urteil vom 7. N…
Der gepfändete Erbteil und die vom Erben betriebene Teilungsversteigerung

Der gepfändete Erbteil und die vom Erben betriebene Teilungsversteigerung

April 28, 2025
Der gepfändete Erbteil und die vom Erben betriebene TeilungsversteigerungBeschluss des Bundesgerichtshofs (BGH), V. Zivilsenat, vom 20. März 2…
Streit um altes Patriziervermögen - Familiensammlung bleibt ungeteilt

Streit um altes Patriziervermögen – Familiensammlung bleibt ungeteilt

April 26, 2025
Streit um altes Patriziervermögen – Familiensammlung bleibt ungeteiltRA und Notar KrauDas Oberlandesgericht Nürnberg hat am 28. Februar 2…