Wertersatz für beeinträchtigten Vermächtnisnehmer
OLG Celle 6 U 114/09
Zulassung der Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses
Die Klägerin war Vermächtnisnehmerin einer Eigentumswohnung.
Die Erblasserin und ihr Ehemann hatten die Wohnung jedoch bereits zu Lebzeiten verkauft.
Die Klägerin verlangte nun vom Beklagten, dem Erben der Erblasserin, Wertersatz.
Der Beklagte machte geltend, dass der Nachlass der Erblasserin nicht ausreiche, um den Anspruch der Klägerin zu befriedigen (Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses).
Kernaussagen des Urteils:
Begründung:
Fazit:
Das OLG Celle hat entschieden, dass der Beklagte die Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses erheben konnte, obwohl die Dürftigkeit streitig war.
Das Gericht sprach den Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung aus, ohne die Voraussetzungen dafür zu prüfen.
Das Urteil dient der Klarstellung der verfahrensrechtlichen Besonderheiten der Einrede der Dürftigkeit und dem Schutz des Erben.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.