Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerde gegen teils verwerfendes – teils zurückweisendes Berufungsurteil
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 – V ZR 4/25
Hier ist eine leicht verständliche Zusammenfassung des juristischen Sachverhalts für Sie. Der Text erklärt, wann man sich gegen ein Urteil eines Landgerichts wehren kann, wenn der Streitwert eigentlich zu niedrig ist.
Ein Nachbarschaftsstreit führt bis zum Bundesgerichtshof
Stellen Sie sich vor, Sie streiten sich mit Ihrem Nachbarn über einen Zaun. In dem Fall, den der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden musste, ging es genau darum. Zwei Nachbarn hatten seit 1991 einen gemeinsamen Maschendrahtzaun. Im Jahr 2020 entschieden sich die Beklagten jedoch, diesen Zaun abzureißen. An einigen Stellen bauten sie stattdessen eine massive Betonmauer auf.
Die Klägerin war damit nicht einverstanden. Sie wollte, dass der alte Zustand wiederhergestellt wird. Das Amtsgericht gab ihr teilweise recht, aber nicht in vollem Umfang. Da beide Seiten unzufrieden waren, legten beide Parteien Berufung beim Landgericht ein.
Das Chaos beim Landgericht
Das Landgericht traf eine zweigeteilte Entscheidung. Erstens: Es wies die Berufung der Beklagten als „unzulässig“ ab. Das bedeutet, das Gericht hat sich mit deren Argumenten gar nicht erst inhaltlich befasst, weil formale Fehler vorlagen. Man nennt das „Verwerfen“.
Zweitens: Das Landgericht gab der Klägerin recht. Die Beklagten wurden nun dazu verurteilt, die gesamte Grenzanlage – also den kompletten Zaun – wieder in den alten Zustand zu versetzen. Der Wert dieses Streits wurde von den Gerichten auf 4.000 Euro festgesetzt.
Der Weg zur nächsten Instanz: Die Nichtzulassungsbeschwerde
Normalerweise ist nach der zweiten Instanz (dem Landgericht) Schluss, wenn es um kleine Beträge geht. Möchte man trotzdem vor den Bundesgerichtshof ziehen, obwohl das Landgericht eine Revision nicht erlaubt hat, muss man eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.
Hier gibt es jedoch eine wichtige Hürde: Das Gesetz schreibt vor, dass der Wert des Streits eine bestimmte Grenze überschreiten muss. Aktuell liegt diese Grenze bei 20.000 Euro. Da es in diesem Fall nur um 4.000 Euro ging, scheint der Weg zum BGH eigentlich versperrt zu sein. Doch es gibt eine Ausnahme.
Die Ausnahme für formale Fehler
Wenn ein Gericht eine Berufung einfach als „unzulässig verwirft“, ohne den Fall inhaltlich zu prüfen, darf man sich immer wehren. Hier spielt der Geldwert keine Rolle. Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass niemandem der Zugang zum Recht durch formale Entscheidungen verwehrt wird.
Die Beklagten dachten sich nun: „Wenn wir uns wegen der Verwerfung unserer Berufung sowieso ohne Wertgrenze beim BGH beschweren dürfen, dann nutzen wir das aus. Wir lassen den BGH einfach das gesamte Urteil prüfen – auch den Teil, bei dem wir zur Zahlung bzw. zum Umbau verurteilt wurden.“
Die klare Absage des Bundesgerichtshofs
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 20. November 2025 (Az. V ZR 4/25) jedoch Grenzen gesetzt. Er hat das Urteil in zwei Teile zerlegt:
Warum das Gesetz hier streng ist
Sie fragen sich vielleicht, warum man das Urteil nicht als Ganzes betrachtet. Der BGH erklärt das mit dem Zweck des Gesetzes. Die Ausnahme von der Wertgrenze wurde nur geschaffen, um formale Fehler bei der Ablehnung einer Berufung zu korrigieren. Sie ist kein „Hintertürchen“, um inhaltliche Streitigkeiten über kleine Beträge vor das höchste deutsche Zivilgericht zu bringen.
Hätte das Landgericht über beide Berufungen inhaltlich entschieden, hätten die Beklagten gar keine Chance gehabt, zum BGH zu kommen. Dass ihre eigene Berufung als unzulässig verworfen wurde, verschafft ihnen keinen Vorteil für den restlichen Teil des Falls.
Die Gefahr widersprechender Urteile
Die Beklagten brachten ein interessantes Argument vor: Wenn der BGH nur einen Teil des Urteils prüft, könnten sich theoretisch Widersprüche ergeben. Der BGH gab zu, dass dieses Risiko besteht. Er sagte jedoch ganz deutlich: Das ist so gewollt.
Der Gesetzgeber hat entschieden, dass nicht jeder kleine Nachbarschaftsstreit bis nach Karlsruhe zum BGH wandern soll. Dass es dadurch zu gewissen Spannungen in der Logik eines Urteils kommen kann, nimmt das Gesetz bewusst in Kauf, um die obersten Richter zu entlasten.
Was bedeutet das für die Praxis?
Für Anwälte und Bürger ist diese Entscheidung eine wichtige Mahnung. Man kann die Wertgrenze für den BGH nicht umgehen, indem man verschiedene Verfahrensteile vermischt. Wer weniger als 20.000 Euro (ab 2026 sogar 25.000 Euro) Streitwert hat, muss damit rechnen, dass das Urteil des Landgerichts endgültig ist – es sei denn, es liegen schwere formale Fehler bei der Zulassung der Berufung vor.
Zusammenfassung der Kernpunkte für Sie
Sollten Sie jemals in einen Rechtsstreit geraten, zeigt dieser Fall, wie wichtig die Einhaltung formaler Regeln in der Berufung ist. Wer hier Fehler macht, verliert oft schon vor der eigentlichen Verhandlung.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.