wichtiger Grund zur Kündigung Fall Emmely
BAG 4 AZR 928/08
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 16.06.2010 entschieden, dass rechtswidrige und vorsätzliche Handlungen eines Arbeitnehmers, die sich gegen das Vermögen des Arbeitgebers richten,
auch dann einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen können, wenn die Pflichtverletzung nur geringwertige Sachen betrifft oder nur zu einem geringfügigen Schaden geführt hat.
Der Fall:
Eine Kassiererin in einem Einzelhandelsunternehmen löste zwei Leergutbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro ein, die sie zuvor im Kassenbüro gefunden hatte.
Der Arbeitgeber kündigte ihr daraufhin fristlos, hilfsweise ordentlich.
Die Kassiererin klagte gegen die Kündigung.
Die Entscheidung:
Das BAG entschied, dass die Kündigung unwirksam war.
Zwar lag im Verhalten der Kassiererin „an sich“ ein wichtiger Grund zur Kündigung vor, da sie vorsätzlich und rechtswidrig gegen die Vermögensinteressen ihres Arbeitgebers gehandelt hatte.
Bei der im Einzelfall gebotenen Interessenabwägung musste der Arbeitgeber jedoch das mildere Mittel der Abmahnung wählen.
Begründung:
Fazit:
Das Urteil des BAG verdeutlicht, dass auch bei geringfügigen Vermögensdelikten eine Kündigung des Arbeitnehmers möglich ist.
Allerdings muss der Arbeitgeber im Einzelfall prüfen, ob nicht mildere Mittel zur Verfügung stehen, um das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.
Insbesondere bei langjährig beschäftigten Arbeitnehmern und erstmaligen Verstößen kann eine Abmahnung ausreichend sein.
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.