Widerruf Bezugsrecht an Lebensversicherung nach Tod Versicherungsnehmer – OLG Saarbrücken – 5 U 28/24
Im vorliegenden Fall (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 06.06.2024,
stritten die Parteien um die Todesfallleistung aus einer Lebensversicherung des Erblassers.
Die Beklagten waren als gesetzliche Erben des Versicherungsnehmers benannt, schlugen die Erbschaft jedoch aus.
Die Kläger, die unbekannten Erben, wurden durch einen Nachlasspfleger vertreten und forderten die an die Beklagten ausgezahlte Versicherungssumme zurück.
Kernaussagen des Gerichts:
Fazit:
Der Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts Saarbrücken verdeutlicht, dass ein Bezugsrecht an einer Lebensversicherung
auch nach dem Tod des Versicherungsnehmers widerrufen werden kann, sofern es widerruflich eingeräumt wurde.
Die Erben bzw. deren Vertreter können den stillschweigend erteilten Auftrag an den Versicherer, dem Begünstigten ein Schenkungsangebot zu überbringen, widerrufen.
Fehlt es an einem Schenkungsvertrag, haben die Begünstigten die erhaltene Versicherungssumme an die Erben herauszugeben.
Wichtige Punkte aus dem Beschluss:
Relevanz für die Praxis:
Der Beschluss ist für die Praxis von großer Bedeutung, da er die Rechtslage im Zusammenhang mit widerruflichen Bezugsrechten an Lebensversicherungen klarstellt.
Er zeigt auf, dass die Erben bzw. deren Vertreter auch nach dem Tod des Versicherungsnehmers noch Einfluss auf die Auszahlung der Versicherungssumme haben.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.