Widerruf der Approbation als Apotheker wegen Unwürdigkeit (Abrechnungsbetrug)
| Gericht: | VG Frankfurt 7. Berichterstatter |
|---|---|
| Entscheidungsdatum: | 11.11.2025 |
| Aktenzeichen: | 7 K 1774/22.F |
| ECLI: | ECLI:DE:VGFFM:2025:1111.7K1774.22.F.00 |
| Dokumenttyp: | Urteil |
Das Verwaltungsgericht Frankfurt musste über die Klage eines Apothekers entscheiden. Die Behörden hatten ihm seine staatliche Erlaubnis, als Apotheker zu arbeiten, weggenommen. Diese Erlaubnis nennt man Approbation. Der Apotheker wollte seine Erlaubnis behalten und klagte gegen die Entscheidung. Das Gericht hat die Klage jedoch abgewiesen. Das bedeutet: Der Apotheker darf seinen Beruf nicht mehr ausüben.
Der Kläger betrieb zwei Apotheken. Eine davon hatte er von seinem Bruder übernommen. Zwischen den Jahren 2010 und 2013 hat der Apotheker die gesetzlichen Krankenkassen systematisch betrogen. Das funktionierte so:
Insgesamt tat er dies 65 Mal. Der Schaden für die Krankenkassen war riesig. Er lag bei über 1,6 Millionen Euro. Besonders schlimm war, dass er damit genau das Betrugs-System weiterführte, das sein Bruder zuvor in derselben Apotheke aufgebaut hatte. Sein Bruder hatte deswegen bereits seine eigene Zulassung verloren.
Die Taten flogen auf. Im Jahr 2021 verurteilte das Landgericht den Apotheker wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Er bekam eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Er musste nicht ins Gefängnis, sondern bekam Bewährung. Das bedeutet, er blieb auf freiem Fuß, solange er sich nichts Neues zu Schulden kommen ließ. Der Apotheker hatte die Taten gestanden und den Schaden an die Krankenkassen zurückgezahlt.
Nach dem Strafurteil im Jahr 2021 handelte die Aufsichtsbehörde. Im Februar 2022 widerrief sie seine Approbation. Die Begründung war die sogenannte Unwürdigkeit.
Ein Apotheker muss vertrauenswürdig sein. Wer die Krankenkassen in so großem Stil betrügt, zerstört das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Beruf. Die Behörde sagte: Wer so viel kriminelle Energie zeigt, ist unwürdig, den Apothekerberuf auszuüben. Dabei spielte es auch eine Rolle, dass es später noch Ärger gab. In seinem Corona-Testzentrum wurden Hygienemängel festgestellt und Tests durchgeführt, obwohl dies untersagt war.
Der Apotheker fand die Entscheidung ungerecht. Er hatte drei Hauptargumente:
Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat dem Apotheker nicht recht gegeben. Die Entscheidung der Behörde war richtig. Hier sind die Gründe des Gerichts in einfacher Sprache:
Der Apotheker verliert seine Zulassung endgültig. Er muss außerdem die Kosten für das Gerichtsverfahren tragen. Das Gericht bestätigte, dass hohe moralische Anforderungen an Gesundheitsberufe gestellt werden. Wer das System in so massivem Umfang betrügt, kann kein Apotheker sein.
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