Widerruf der Approbation als Apotheker wegen Unwürdigkeit (Abrechnungsbetrug)

November 28, 2025

Widerruf der Approbation als Apotheker wegen Unwürdigkeit (Abrechnungsbetrug)

Gericht:VG Frankfurt 7. Berichterstatter
Entscheidungsdatum:11.11.2025
Aktenzeichen:7 K 1774/22.F
ECLI:ECLI:DE:VGFFM:2025:1111.7K1774.22.F.00
Dokumenttyp:Urteil

Worum geht es in dem Urteil?

Das Verwaltungsgericht Frankfurt musste über die Klage eines Apothekers entscheiden. Die Behörden hatten ihm seine staatliche Erlaubnis, als Apotheker zu arbeiten, weggenommen. Diese Erlaubnis nennt man Approbation. Der Apotheker wollte seine Erlaubnis behalten und klagte gegen die Entscheidung. Das Gericht hat die Klage jedoch abgewiesen. Das bedeutet: Der Apotheker darf seinen Beruf nicht mehr ausüben.

Was hat der Apotheker getan?

Der Kläger betrieb zwei Apotheken. Eine davon hatte er von seinem Bruder übernommen. Zwischen den Jahren 2010 und 2013 hat der Apotheker die gesetzlichen Krankenkassen systematisch betrogen. Das funktionierte so:

  • Er rechnete Rezepte für teure Medikamente bei den Kassen ab.
  • Diese Medikamente hat er aber gar nicht eingekauft und auch nicht an Patienten abgegeben.
  • Das Geld, das er von den Krankenkassen bekam, teilte er sich mit den Patienten.
  • Die Patienten bekamen Bargeld oder andere Waren als Gegenleistung.

Insgesamt tat er dies 65 Mal. Der Schaden für die Krankenkassen war riesig. Er lag bei über 1,6 Millionen Euro. Besonders schlimm war, dass er damit genau das Betrugs-System weiterführte, das sein Bruder zuvor in derselben Apotheke aufgebaut hatte. Sein Bruder hatte deswegen bereits seine eigene Zulassung verloren.

Das Strafverfahren

Die Taten flogen auf. Im Jahr 2021 verurteilte das Landgericht den Apotheker wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Er bekam eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Er musste nicht ins Gefängnis, sondern bekam Bewährung. Das bedeutet, er blieb auf freiem Fuß, solange er sich nichts Neues zu Schulden kommen ließ. Der Apotheker hatte die Taten gestanden und den Schaden an die Krankenkassen zurückgezahlt.

Widerruf der Approbation als Apotheker wegen Unwürdigkeit (Abrechnungsbetrug)

Warum wurde die Erlaubnis entzogen?

Nach dem Strafurteil im Jahr 2021 handelte die Aufsichtsbehörde. Im Februar 2022 widerrief sie seine Approbation. Die Begründung war die sogenannte Unwürdigkeit.

Ein Apotheker muss vertrauenswürdig sein. Wer die Krankenkassen in so großem Stil betrügt, zerstört das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Beruf. Die Behörde sagte: Wer so viel kriminelle Energie zeigt, ist unwürdig, den Apothekerberuf auszuüben. Dabei spielte es auch eine Rolle, dass es später noch Ärger gab. In seinem Corona-Testzentrum wurden Hygienemängel festgestellt und Tests durchgeführt, obwohl dies untersagt war.

Was sagte der Apotheker zu seiner Verteidigung?

Der Apotheker fand die Entscheidung ungerecht. Er hatte drei Hauptargumente:

  1. Die Zeit: Die Taten lagen im Jahr 2022 schon fast zehn Jahre zurück. Er habe sich seitdem (bis auf die Corona-Sache) gut verhalten.
  2. Die Wiedergutmachung: Er habe alles gestanden und das Geld zurückgezahlt.
  3. Das Verfahren: Die Behörde habe zu lange gewartet. Sie wusste schon seit 2015 von dem Verdacht.

Wie hat das Gericht entschieden?

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat dem Apotheker nicht recht gegeben. Die Entscheidung der Behörde war richtig. Hier sind die Gründe des Gerichts in einfacher Sprache:

  • Schwere der Schuld: Der Betrug war kein kleiner Fehler. Es waren 65 Taten über vier Jahre mit einem enormen Schaden. Er hat seine Position als Apotheker missbraucht. Das wiegt so schwer, dass er für den Beruf ungeeignet ist.
  • Warten war erlaubt: Die Behörde durfte warten, bis das Strafgericht ein Urteil gefällt hat. Ein rechtskräftiges Urteil ist ein sehr wichtiger Beweis. Dass das Strafverfahren lange dauerte, ist nicht Schuld der Behörde.
  • Vertrauen ist wichtig: Der Schutz der Patienten und das Vertrauen in Apotheker sind wichtiger als das Interesse des Mannes, weiter Geld zu verdienen. Ein „unwürdiger“ Apotheker darf nicht praktizieren. Das gilt auch dann, wenn keine direkte Gefahr besteht, dass er es morgen wieder tut. Die Tat selbst macht ihn untragbar.
  • Zeitablauf heilt nicht alles: Zwar lagen die Taten lange zurück. Aber bei so schweren Verbrechen reicht das bloße Warten und Zurückzahlen von Geld nicht aus, um sofort wieder als „würdig“ zu gelten.

Das Fazit

Der Apotheker verliert seine Zulassung endgültig. Er muss außerdem die Kosten für das Gerichtsverfahren tragen. Das Gericht bestätigte, dass hohe moralische Anforderungen an Gesundheitsberufe gestellt werden. Wer das System in so massivem Umfang betrügt, kann kein Apotheker sein.

RA und Notar Krau

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