Widerruf durch Brieftestament – KG Berlin 19 W 1167/20 – Beschl. v. 7.4.2022 – Motivanfechtung –
§ 1931 BGB – § 2078 BGB – § 2247 BGB – § 2254 BGB
(AG Charlottenburg, Beschl. v. 2.10.2020 – 60 VI 535/20)
Das Urteil KG Berlin 19 W 1167/20 vom 7.4.2022 besagt, dass ein handschriftlicher Brief als Testament gelten kann, dies erfordert jedoch klaren Testierwillen.
An den Nachweis des Testierwillens in solchen Testamenten sind aber strenge Anforderungen zu stellen
Ein Motivirrtum rechtfertigt die Anfechtung nicht ohne schwerwiegende Umstände.
Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.
Eine in einem handschriftlich verfassten Brief getätigte Aussage kann ein Testament iSd § 2247 BGB darstellen;
an den Nachweis des Testierwillens in solchen Testamenten sind aber strenge Anforderungen zu stellen
Ein die Anfechtung gemäß § 2078 Abs. 2 BGB rechtfertigender Motivirrtum muss nicht nur ursächlich für den letzten Willen gewesen sein,
sondern er muss der letztlich entscheidende, ihn bewegende Grund darstellen; dafür kommen nur besonders schwerwiegende Umstände in Betracht
Erkennt ein Erblasser einen Irrtum und lässt seine ursprüngliche letztwillige Verfügung dennoch bewusst fortgelten, spricht dies als Indiz gegen die Anfechtbarkeit
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.