Widerruf durch Brieftestament – KG Berlin 19 W 1167/20

Oktober 23, 2023

Widerruf durch Brieftestament – KG Berlin 19 W 1167/20 – Beschl. v. 7.4.2022 – Motivanfechtung –
§ 1931 BGB – § 2078 BGB – § 2247 BGB – § 2254 BGB

(AG Charlottenburg, Beschl. v. 2.10.2020 – 60 VI 535/20)

Zusammenfassung von RA und Notar Krau


Das Urteil KG Berlin 19 W 1167/20 vom 7.4.2022 besagt, dass ein handschriftlicher Brief als Testament gelten kann, dies erfordert jedoch klaren Testierwillen.

An den Nachweis des Testierwillens in solchen Testamenten sind aber strenge Anforderungen zu stellen

Ein Motivirrtum rechtfertigt die Anfechtung nicht ohne schwerwiegende Umstände.

Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Einleitung
    • Zusammenfassung des Urteils KG Berlin 19 W 1167/20
    • Erwähnung der beteiligten Gesetzesartikel (§ 1931 BGB, § 2078 BGB, § 2247 BGB, § 2254 BGB)
    • Bezugnahme auf vorheriges Urteil (AG Charlottenburg, Beschl. v. 2.10.2020 – 60 VI 535/20)
  2. Testament durch handschriftlichen Brief
    • Bedingungen für die Gültigkeit eines handschriftlichen Brief-Testaments
    • Notwendige Klarheit des Testierwillens
    • Verweis auf OLG München Beschluss und strenge Anforderungen
  3. Motivanfechtung und ihre Anforderungen
    • Voraussetzungen für die Anfechtung eines Testaments aufgrund eines Motivirrtums
    • Schwere Umstände als Grundvoraussetzung
    • Bezugnahme auf BGH-Urteil und Notwendigkeit von schwerwiegenden Umständen
    • Indiz gegen Anfechtbarkeit bei Kenntnis des Irrtums
  4. Fallanalyse und Entscheidung
    • Beschwerde der Tochter der Erblasserin gegen das Amtsgericht
    • Amtsgerichtsbeschluss: Sohn als Alleinerbe aufgrund des Testaments von 2018
    • Argumente der Tochter: Widerruf durch einen Brief von 2019 und Anfechtung des Testaments von 2018
  5. Ablehnung der Beschwerde
    • Zustimmung zur Entscheidung des Amtsgerichts
    • Begründung für die Zurückweisung der Beschwerde
    • Ausführliche Analyse des Schreibens von 2019 und seiner Relevanz
    • Betonung der strengen Anforderungen an den Testierwillen bei Brieftestamenten
    • Argumentation gegen Anfechtung des Testaments von 2018
  6. Fazit und Entscheidungsreife
    • Zusammenfassung der Argumente und Entscheidung
    • Feststellung der Entscheidungsreife und Verzicht auf weitere Ermittlungen
    • Begründung für die Ablehnung einer persönlichen Anhörung und Zeugenvernehmung
  7. Schlussfolgerung
    • Zusammenfassung der Hauptpunkte des Urteils KG Berlin 19 W 1167/20

Zum Entscheidungstext:

Eine in einem handschriftlich verfassten Brief getätigte Aussage kann ein Testament iSd § 2247 BGB darstellen;

an den Nachweis des Testierwillens in solchen Testamenten sind aber strenge Anforderungen zu stellen

Ein die Anfechtung gemäß § 2078 Abs. 2 BGB rechtfertigender Motivirrtum muss nicht nur ursächlich für den letzten Willen gewesen sein,

sondern er muss der letztlich entscheidende, ihn bewegende Grund darstellen; dafür kommen nur besonders schwerwiegende Umstände in Betracht

Erkennt ein Erblasser einen Irrtum und lässt seine ursprüngliche letztwillige Verfügung dennoch bewusst fortgelten, spricht dies als Indiz gegen die Anfechtbarkeit



Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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