Widerruf einer Schenkung als der Grunderwerbsteuer unterliegender Erwerbsvorgang

Mai 17, 2025

Widerruf einer Schenkung als der Grunderwerbsteuer unterliegender Erwerbsvorgang

Bundesfinanzhof Urteil vom 04. März 2020, II R 2/17

RA und Notar Krau

Sehr geehrte Damen und Herren,

in diesem Beitrag möchte ich Ihnen ein interessantes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) näherbringen.

Es geht um die Grunderwerbsteuer, die beim Widerruf einer Schenkung von Gesellschaftsanteilen anfallen kann.

Worum ging es in dem Urteil?

Ein Vater hatte seinen Söhnen Anteile an einer Firma geschenkt. Er behielt sich aber das Recht vor, diese Schenkung später zu widerrufen.

Jahre später machte er von diesem Recht Gebrauch und verlangte die Anteile zurück. Das Finanzamt sah darin einen steuerpflichtigen Vorgang für die Grunderwerbsteuer.

Das Finanzgericht gab dem Finanzamt Recht. Der Fall landete schließlich beim Bundesfinanzhof.

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs

Der BFH bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichts.

Er stellte klar: Auch der Widerruf einer Schenkung kann ein steuerpflichtiges „Rechtsgeschäft“ im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes sein.

Entscheidend ist, dass das Recht zum Widerruf in einem Vertrag – hier dem Schenkungsvertrag – festgelegt war.

Was bedeutet das für Sie?

Dieses Urteil zeigt, dass auch scheinbar „private“ Vorgänge wie eine Schenkung und deren Widerruf steuerliche Folgen haben können.

Widerruf einer Schenkung als der Grunderwerbsteuer unterliegender Erwerbsvorgang

Wenn Sie Gesellschaftsanteile verschenken und sich ein Widerrufsrecht vorbehalten, sollten Sie sich der möglichen Grunderwerbsteuer bewusst sein, falls Sie dieses Recht einmal ausüben.

Wichtiger Hinweis:

Dieses Urteil betrifft einen speziellen Fall. Die steuerlichen Folgen können in anderen Situationen anders aussehen. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, sprechen Sie uns gerne an.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr
RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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