Widerruf einer Schenkung als der Grunderwerbsteuer unterliegender Erwerbsvorgang
Bundesfinanzhof Urteil vom 04. März 2020, II R 2/17
Sehr geehrte Damen und Herren,
in diesem Beitrag möchte ich Ihnen ein interessantes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) näherbringen.
Es geht um die Grunderwerbsteuer, die beim Widerruf einer Schenkung von Gesellschaftsanteilen anfallen kann.
Ein Vater hatte seinen Söhnen Anteile an einer Firma geschenkt. Er behielt sich aber das Recht vor, diese Schenkung später zu widerrufen.
Jahre später machte er von diesem Recht Gebrauch und verlangte die Anteile zurück. Das Finanzamt sah darin einen steuerpflichtigen Vorgang für die Grunderwerbsteuer.
Das Finanzgericht gab dem Finanzamt Recht. Der Fall landete schließlich beim Bundesfinanzhof.
Der BFH bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichts.
Er stellte klar: Auch der Widerruf einer Schenkung kann ein steuerpflichtiges „Rechtsgeschäft“ im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes sein.
Entscheidend ist, dass das Recht zum Widerruf in einem Vertrag – hier dem Schenkungsvertrag – festgelegt war.
Dieses Urteil zeigt, dass auch scheinbar „private“ Vorgänge wie eine Schenkung und deren Widerruf steuerliche Folgen haben können.
Wenn Sie Gesellschaftsanteile verschenken und sich ein Widerrufsrecht vorbehalten, sollten Sie sich der möglichen Grunderwerbsteuer bewusst sein, falls Sie dieses Recht einmal ausüben.
Dieses Urteil betrifft einen speziellen Fall. Die steuerlichen Folgen können in anderen Situationen anders aussehen. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, sprechen Sie uns gerne an.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
RA und Notar Krau
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.