Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks – BGH X ZR 48/17
Der Bundesgerichtshof (BGH) befasste sich im Fall X ZR 48/17 mit dem Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks.
Die Kläger, Eltern des Beklagten, hatten diesem Grundstücke überschrieben und behielten sich ein lebenslanges Wohnrecht vor.
Nach Streitigkeiten, die in einer körperlichen Auseinandersetzung am 7. November 2006 gipfelten, widerriefen die Kläger die Schenkung.
Die wesentlichen rechtlichen Punkte des Urteils sind:
Fallhintergrund: Die Kläger hatten dem Beklagten Grundstücke überschrieben, mit der Verpflichtung, nach dem Tod der Kläger Ausgleichszahlungen an die Geschwister zu leisten.
Nach der Auseinandersetzung am 7. November 2006 widerriefen sie die Schenkung. Der Beklagte lehnte dies ab und führte Aufwendungen für die Grundstücke als mindernd an.
BGH-Entscheidung: Der BGH entschied, dass das Berufungsgericht die Voraussetzungen des groben Undanks falsch beurteilt hatte.
Die Schwere und die subjektive Gesinnung des Beklagten hätten umfassender geprüft werden müssen, auch im Hinblick auf die Provokationen und die Pflicht zur Rücksichtnahme beider Parteien.
Das Urteil des Berufungsgerichts wurde aufgehoben, und der Fall zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen, um die strittigen Punkte ausführlich zu klären.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.