Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks

März 21, 2020

Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks – BGH X ZR 48/17

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Der Bundesgerichtshof (BGH) befasste sich im Fall X ZR 48/17 mit dem Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks.

Die Kläger, Eltern des Beklagten, hatten diesem Grundstücke überschrieben und behielten sich ein lebenslanges Wohnrecht vor.

Nach Streitigkeiten, die in einer körperlichen Auseinandersetzung am 7. November 2006 gipfelten, widerriefen die Kläger die Schenkung.

Die wesentlichen rechtlichen Punkte des Urteils sind:

  1. Widerrufserklärung: Der BGH stellte klar, dass der Widerruf keiner umfassenden rechtlichen Begründung bedarf. Die Erklärung muss lediglich den Sachverhalt so darlegen, dass der Beschenkte ihn von anderen Ereignissen unterscheiden kann, die Einhaltung der Jahresfrist gemäß § 532 BGB beurteilbar ist und klar ist, welche Vorfälle nicht Anlass für den Widerruf sind.
  2. Schwere der Verfehlung: Der Widerruf gemäß § 530 BGB setzt eine objektiv schwere Verfehlung des Beschenkten voraus, die auch subjektiv eine erhebliche Undankbarkeit erkennen lässt. Die subjektive Prüfung muss die emotionalen Aspekte des Vorfalls berücksichtigen, einschließlich der Frage, ob das Verhalten im Affekt oder geplant und wiederholt auftrat.
  3. Entscheidung des Berufungsgerichts: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte zugunsten der Kläger entschieden und den Beklagten zur Rückübertragung verurteilt. Der BGH hob dieses Urteil jedoch auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück. Die Begründung des Berufungsgerichts erfüllte nicht alle rechtlichen Anforderungen, insbesondere fehlte eine umfassende Würdigung der Umstände und der emotionalen Aspekte des Vorfalls.

Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks

Fallhintergrund: Die Kläger hatten dem Beklagten Grundstücke überschrieben, mit der Verpflichtung, nach dem Tod der Kläger Ausgleichszahlungen an die Geschwister zu leisten.

Nach der Auseinandersetzung am 7. November 2006 widerriefen sie die Schenkung. Der Beklagte lehnte dies ab und führte Aufwendungen für die Grundstücke als mindernd an.

BGH-Entscheidung: Der BGH entschied, dass das Berufungsgericht die Voraussetzungen des groben Undanks falsch beurteilt hatte.

Die Schwere und die subjektive Gesinnung des Beklagten hätten umfassender geprüft werden müssen, auch im Hinblick auf die Provokationen und die Pflicht zur Rücksichtnahme beider Parteien.

Das Urteil des Berufungsgerichts wurde aufgehoben, und der Fall zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen, um die strittigen Punkte ausführlich zu klären.

Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks  Inhaltsverzeichnis:

  1. Einleitung
    • Hintergrund des Falls
    • Bedeutung des Widerrufs wegen groben Undanks
  2. Sachverhalt
    • Übertragung der Grundstücke und Vorbehalt des Wohnrechts
    • Streitigkeiten und körperliche Auseinandersetzung
    • Erklärung des Widerrufs der Schenkung
  3. Rechtliche Grundlagen
    • Anforderungen an den Widerruf einer Schenkung gemäß § 530 BGB
    • Bedeutung der Widerrufserklärung nach § 532 BGB
    • Objektive und subjektive Voraussetzungen für groben Undank
  4. Entscheidung des Berufungsgerichts
    • Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main
    • Begründung und Bewertung des groben Undanks
    • Feststellungen zu Aufwendungen des Beklagten
  5. Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH)
    • Aufhebung des Urteils des Berufungsgerichts
    • Gründe für die Zurückverweisung zur erneuten Verhandlung
    • Mängel in der Würdigung der Umstände und emotionalen Aspekte
  6. Wesentliche rechtliche Punkte des BGH-Urteils
    • Anforderungen an die Widerrufserklärung
    • Notwendigkeit der Prüfung der emotionalen Aspekte
    • Bedeutung der beiderseitigen Rücksichtnahme
  7. Weitere Aspekte und Schlussfolgerungen
    • Prüfung der Entreicherung durch Aufwendungen des Beklagten
    • Anforderungen an die Beweisführung und Schätzung nach § 287 ZPO
    • Bedeutung des Urteils für zukünftige Fälle
  8. Zusammenfassung und Ausblick
    • Kernpunkte der Entscheidung des BGH
    • Implikationen für die Rechtspraxis
    • Bedeutung der emotionalen und subjektiven Aspekte bei der Beurteilung von grobem Undank

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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