Widerruf eines handschriftlichen Testaments durch Änderungen auf der mittels Kohlepapier angefertigten Durchschrift – KG Berlin 1 W 7563/93
Einleitung
Verfahren der weiteren Beschwerde
Rechtliche Begründung des Widerrufs eines Testaments
Entscheidungsgründe
Widerruf durch Änderungen an der Durchschrift
Rechtsfolgen
Schlussfolgerungen
Sachverhalt:
Die Erblasserin hatte ein handschriftliches Testament errichtet und darin ihren Sohn zum Alleinerben eingesetzt.
Sie hatte von dem Testament eine Durchschrift angefertigt.
Auf der Durchschrift waren der Name des Sohnes durchgestrichen und weitere Änderungen vorgenommen worden.
Es war streitig, ob die Änderungen auf der Durchschrift als Widerruf des Testaments zu werten sind.
Entscheidung des KG Berlin:
Das KG Berlin wies die weitere Beschwerde der Tochter zurück.
Die Änderungen auf der Durchschrift stellten keinen Widerruf des Testaments dar.
Begründung:
Das KG Berlin führte aus, dass die Änderungen nur auf der Durchschrift und nicht auf dem Original des Testaments vorgenommen worden waren.
Daher konnte nicht von einem Widerruf ausgegangen werden.
Zentrale Argumente des Gerichts:
Fazit:
Das KG Berlin hat entschieden, dass die Änderungen auf der Durchschrift keinen Widerruf des Testaments darstellten.
Die Entscheidung verdeutlicht die Anforderungen an einen Widerruf eines Testaments durch Änderungen an der Testamentsurkunde.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.