Widerruf gemeinschaftliches Testament
AG Altötting XVII 152/15
Beschluss 8.8.2023
Bestellung einer Ergänzungsbetreuerin zur Entgegennahme der Widerrufserklärung bzgl. eines gemeinschaftlichen Testaments
Kernaussage:
Das Amtsgericht Altötting entschied, dass zur wirksamen Entgegennahme des Widerrufs eines gemeinschaftlichen Testaments
die Bestellung einer Ergänzungsbetreuerin notwendig ist, wenn einer der Testierenden geschäftsunfähig ist und der andere Testierende zugleich dessen Betreuer ist.
Sachverhalt:
Ein Ehemann beabsichtigte, das gemeinschaftliche Testament mit seiner Ehefrau zu widerrufen.
Die Ehefrau war jedoch geschäftsunfähig und der Ehemann selbst war ihr Betreuer.
Rechtliche Problematik:
Der Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die dem anderen Testierenden zugehen muss.
Ist dieser geschäftsunfähig, muss die Erklärung gegenüber seinem gesetzlichen Vertreter abgegeben werden.
Problematisch ist die Situation, wenn der Widerrufende zugleich der Betreuer des geschäftsunfähigen Ehegatten ist.
In diesem Fall besteht ein Interessenkonflikt, da der Betreuer einerseits die Interessen des Betreuten wahren muss, andererseits aber ein eigenes Interesse am Widerruf des Testaments hat.
Lösung des Gerichts:
Das Amtsgericht Altötting bestellte eine Ergänzungsbetreuerin, deren Aufgabenkreis auf die Entgegennahme der Widerrufserklärung beschränkt wurde.
Begründung:
Gesetzliche Grundlagen:
Zusätzliche Informationen:
Fazit:
Die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers zur Entgegennahme der Widerrufserklärung bei einem gemeinschaftlichen Testament ist eine wichtige Maßnahme,
um die Rechte des geschäftsunfähigen Ehegatten zu schützen und die Wirksamkeit des Widerrufs zu gewährleisten.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.