Widerruf Generalvollmacht – OLG Frankfurt am Main 11.06.2015 – 20 W 155/15
RA und Notar Krau
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 11. Juni 2015 die Beschwerden von zwei Beteiligten (einer langjährigen Freundin der Erblasserin und ihrem Sohn)
gegen mehrere Entscheidungen des Amtsgerichts Darmstadt, Nachlassgericht, als unzulässig verworfen.
Die Freundin hatte eine Generalvollmacht von der Erblasserin erhalten, die auch nach dem Tod gültig bleiben sollte.
Nach dem Tod der Erblasserin wurde jedoch eine Nachlasspflegschaft angeordnet und eine Nachlasspflegerin ernannt, die die Generalvollmacht widerrief.
Die Beschwerden gegen diese Entscheidungen wurden abgelehnt, da die Beteiligten keine subjektiven Rechte geltend machen konnten, die durch die Anordnungen des Nachlassgerichts unmittelbar beeinträchtigt wären.
Die Stellung einer Generalbevollmächtigten verschafft keine Beschwerdeberechtigung gegen die Nachlasspflegschaft.
Auch die Beschwerden gegen den Widerruf der Generalvollmacht und gegen den Nichtabhilfebeschluss des Amtsgerichts wurden als unzulässig eingestuft.
Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wurde auf 872.000 EUR festgesetzt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.