Widerruf Schenkungsangebot durch Testament Bezugsrecht Lebensversicherung
OLG Brandenburg 3 U 202/22 – Urteil 12.12.2023
Das Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (OLG) vom 12.12.2023 mit dem Aktenzeichen 3 U 202/22 betrifft eine rechtliche Auseinandersetzung zwischen Geschwistern über den Nachlass ihrer Mutter.
Die Mutter verstarb im Jahr 2019 und hinterließ ein handschriftliches Testament, in dem sie ihre Kinder zu gleichen Teilen als Erben einsetzte.
Zudem hatte sie Lebensversicherungen mit Bezugsrechten zugunsten der Geschwister abgeschlossen.
Die Klägerin forderte den Beklagten auf, verschiedene Auskünfte zu erteilen und der Kündigung eines Dauerauftrags zuzustimmen.
Der Beklagte gab teilweise Auskünfte, jedoch entstand ein Streit über die Auszahlung der Lebensversicherungssummen und die Zustimmung zur Kündigung des Dauerauftrags.
Das Landgericht entschied, dass der Beklagte den Auszahlungen zustimmen müsse, wogegen der Beklagte Berufung einlegte.
Das OLG Brandenburg entschied zugunsten des Beklagten.
Es stellte fest, dass die Auszahlung der Lebensversicherungssummen nicht in den Nachlass fiel, da diese bereits durch die Bezugsrechte der Parteien bestimmt waren.
Das Testament der Mutter sah keine Änderung dieser Bezugsrechte vor.
Die Klägerin erhielt daher keinen Anspruch auf Zustimmung des Beklagten zur Auszahlung.
Auch bezüglich der Zustimmung zur Kündigung des Dauerauftrags bestand keine gemeinsame Erklärungspflicht aller Miterben.
Das OLG wies die Klage der Klägerin ab und entschied, dass sie die Kosten des Rechtsstreits tragen muss.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
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