Widerrufstestament – Bayerisches Oberstes Landesgericht 1Z BR 60/04

Oktober 2, 2020

Widerrufstestament – Bayerisches Oberstes Landesgericht 1Z BR 60/04

Inhaltsverzeichnis RA und Notar Krau

  1. Einleitung
    • Hintergrund und Bedeutung des Falls
    • Einführung in die Problematik des Widerrufs eines Testaments
  2. Tenor
    • Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts
    • Gerichtskostenentscheidung
  3. Sachverhalt
    • Beschreibung der familiären Verhältnisse des Erblassers
    • Überblick über die errichteten Testamente
    • Ereignisse und Entscheidungen bis zum Tod des Erblassers
  4. Verfahrensverlauf
    • Antrag der Beteiligten zu 1. auf Erteilung eines Erbscheins
    • Zurückweisung des Erbscheinsantrags und anschließende Beschwerde
    • Aussagen und Beweismittel im Beschwerdeverfahren
  5. Rechtliche Würdigung
    • Zulässigkeit der weiteren Beschwerde
    • Prüfung des Widerrufs des Testaments vom 31.1.2002
    • Rechtliche Bedeutung der Rückgabe der notariellen Testamente
  6. Entscheidungsgründe des Bayerischen Obersten Landesgerichts
    • Auslegung des § 2257 BGB und Wiederinkrafttreten widerrufener Testamente
    • Bewertung der Beweislage und Zeugenaussagen
    • Schlussfolgerungen aus der Rückgabe der notariellen Testamente
  7. Schlussfolgerung
    • Bestätigung der Entscheidung des Landgerichts
    • Auswirkungen der Entscheidung auf die Erbfolge
  8. Kostenentscheidung
    • Bestimmung der Gerichtskosten
    • Geschäftswertfestsetzung für das Verfahren der weiteren Beschwerde
  9. Zusammenfassung
    • Kernaussagen der Entscheidung
    • Bedeutung für künftige ähnliche Fälle

Widerrufstestament – Bayerisches Oberstes Landesgericht 1Z BR 60/04

Sachverhalt:

Der Erblasser errichtete mehrere Testamente, in denen er zunächst seine Haushälterin (Beteiligte zu 1) als Alleinerbin einsetzte.

Später widerrief er diese Testamente und nahm sie aus der amtlichen Verwahrung zurück.

Nach dem Tod des Erblassers beantragte die Haushälterin einen Erbschein als Alleinerbin, der vom Amtsgericht zurückgewiesen wurde.

Problematik:

  • Widerruf des Testaments: Fraglich war, ob der Widerruf des Testaments wirksam war.
  • Wiederinkrafttreten des früheren Testaments: Zu klären war, ob das frühere Testament durch den Widerruf des späteren Testaments wieder in Kraft trat.
  • Rückgabe aus der amtlichen Verwahrung: Weiterhin war zu prüfen, welche Bedeutung die Rückgabe der Testamente aus der amtlichen Verwahrung hatte.

Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts:

Widerrufstestament – Bayerisches Oberstes Landesgericht 1Z BR 60/04

Das Bayerische Oberste Landesgericht wies die weitere Beschwerde der Haushälterin zurück.

Der Widerruf des Testaments war wirksam.

Begründung:

  • Widerruf: Das spätere Testament hatte das frühere Testament wirksam widerrufen.
  • Kein Wiederinkrafttreten: Das frühere Testament trat durch den Widerruf des späteren Testaments nicht wieder in Kraft, da sich der Inhalt beider Testamente im Wesentlichen deckte.
  • Rückgabe aus der amtlichen Verwahrung: Die Rückgabe der Testamente aus der amtlichen Verwahrung galt als Widerruf. Da der Erblasser sowohl das spätere als auch das frühere Testament zurücknahm, war davon auszugehen, dass er die Erbeinsetzung der Haushälterin insgesamt widerrufen wollte.
  • Kein Sinneswandel: Der Erblasser hatte keinen späteren Sinneswandel formwirksam erklärt. Das Schreiben, mit dem er der Haushälterin das frühere Testament übersandt haben soll, war keine formgültige letztwillige Verfügung.
  • Beweiswürdigung: Die Zeugenaussage des Sohnes der Beteiligten zu 1 war unglaubwürdig und konnte die Behauptung, der Erblasser habe das frühere Testament erneut übersandt, nicht stützen.

Wesentliche Aussagen des Beschlusses:

Widerrufstestament – Bayerisches Oberstes Landesgericht 1Z BR 60/04

  • Widerruf: Ein Testament kann durch ein späteres Testament widerrufen werden.
  • Wiederinkrafttreten: Das frühere Testament tritt durch den Widerruf des späteren Testaments nur dann wieder in Kraft, wenn sich der Inhalt beider Testamente nicht im Wesentlichen deckt.
  • Rückgabe aus der amtlichen Verwahrung: Die Rückgabe eines Testaments aus der amtlichen Verwahrung gilt als Widerruf.

Bedeutung für die Praxis:

Der Beschluss verdeutlicht die Voraussetzungen für den Widerruf eines Testaments und das Wiederinkrafttreten eines früheren Testaments.

Er zeigt auf, dass die Rückgabe eines Testaments aus der amtlichen Verwahrung als Widerruf gilt und dass ein späterer Sinneswandel formwirksam erklärt werden muss.

RA und Notar Krau

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Warnhinweis:

    Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

    Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

    Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

    Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

    Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

    Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

    Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

    Letzte Beiträge

    testament, hand, write, ballpoint pen, paper, letter, letters, pen, will, intention, decision, resolution, projects, attachment, declaration of intent, disposal, advance directive, notary, volition, testament, testament, testament, testament, testament, will, will, will, notary

    Amtsgericht Hagen – Ausschlagung

    Mai 7, 2026
    Amtsgericht Hagen – AusschlagungAG Hagen, Beschl. v. 22.4.2025 – 140 C 22/24Einleitung: Wenn das Erbe zur rechtlich…
    Trauer Grabstein

    Landgericht Köln – Bestattungsvorsorge

    Mai 7, 2026
    Landgericht Köln – BestattungsvorsorgeLG Köln, Beschl. v. 18.12.2025 – 19 O 387/25Die Bestattungsvorsorge: Den letz…

    Antrag – Tenor und Belegvorlage im Rahmen von § 2314 BGB

    Mai 7, 2026
    Antrag – Tenor und Belegvorlage im Rahmen von § 2314 BGBHier findest du eine umfassende und leicht verständliche Zusammenfassung zu den Rechten…