
Wie beeinflussen die Artikeln 9 und 12 und 14 des Grundgesetzes (GG) die Auslegung von § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
Normalerweise gelten Grundrechte direkt im Verhältnis zwischen dem Bürger und dem Staat. Der Staat muss Ihre Freiheit achten. Wenn Sie aber einen Vertrag mit einer anderen Person oder einer Firma schließen, gilt das Privatrecht. Dennoch „strahlen“ die Grundrechte in das Privatrecht aus.
Ein wichtiger Ankerpunkt dafür ist der Paragraph 242 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dort steht etwas über „Treu und Glauben“. Das bedeutet: Man muss sich fair verhalten. Was „fair“ ist, entscheiden die Gerichte oft mit Blick auf das Grundgesetz.
Artikel 9 Absatz 1 des Grundgesetzes sagt, dass alle Deutschen das Recht haben, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Das nennt man Vereinigungsfreiheit. Sie dürfen sich also mit anderen Menschen zusammentun, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen. Das kann ein Sportverein, ein Kegelclub oder ein großer Wirtschaftsverband sein.
Dieses Recht ist sehr wichtig. Man darf es nur einschränken, wenn es dafür sehr gute Gründe gibt. Diese Gründe müssen im Verfassungsrecht anerkannt sein. Einfach nur „keine Lust auf einen Verein“ reicht nicht aus.
Hier kommt ein wichtiger Punkt ins Spiel: Je privater ein Verein ist, desto freier ist er. Ein kleiner privater Lesezirkel darf sich fast alles aussuchen. Er darf zum Beispiel entscheiden, wen er aufnimmt.
Es wird aber schwieriger, wenn eine Vereinigung sehr mächtig ist. Wenn ein Verband eine „überragende Machtstellung“ im sozialen oder wirtschaftlichen Bereich hat, gelten strengere Regeln. Solche Verbände haben eine „öffentliche Bedeutung“. Sie können fast wie der Staat wirken. In solchen Fällen darf man die Freiheit des Vereins eher einschränken, um zum Beispiel Mitglieder vor Willkür zu schützen.
Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes schützt die Berufsfreiheit. Das bedeutet: Jeder darf seinen Beruf, seinen Arbeitsplatz und seine Ausbildungsstätte frei wählen. Das ist ein fundamentales Recht. Es ist für das Leben jedes Einzelnen von enormer Bedeutung. Ohne Beruf hat man oft kein Einkommen und keine soziale Sicherheit.
Das Grundgesetz unterscheidet zwei Dinge:
Der Text erklärt, dass vor allem die Berufswahl stark geschützt ist. Die Ausübung kann durch Gesetze leichter begrenzt werden.
Besonders wichtig ist das im Arbeitsrecht. Wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer kündigt, hat das existenzielle Auswirkungen. Der Arbeitnehmer verliert seine Lebensgrundlage.
Trotzdem sind private Arbeitgeber nicht verpflichtet, jedem eine Stelle zu geben oder jeden ewig zu behalten. Aber: Eine Kündigung darf nicht „treuwidrig“ sein. Das bedeutet, sie darf nicht gegen „Treu und Glauben“ verstoßen.
Wann ist eine Kündigung treuwidrig?
Ein Arbeitgeber muss einen „nachvollziehbaren Grund“ haben. Er muss soziale Gesichtspunkte beachten. Er darf nicht völlig rücksichtslos handeln. Das Bundesverfassungsgericht sagt: Es muss ein gewisses Maß an Rücksichtnahme geben. Das Vertrauen des Mitarbeiters in seinen Arbeitsplatz muss geschützt werden.
Aber Vorsicht: Das bedeutet nicht, dass jede Kündigung sofort unwirksam ist. Es gibt ein spezielles Gesetz, das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Der allgemeine Grundsatz von „Treu und Glauben“ darf dieses Gesetz nicht ersetzen. Er ist nur ein Mindestschutz für Fälle, in denen das Kündigungsschutzgesetz nicht direkt greift (zum Beispiel in sehr kleinen Betrieben).
Auch bei großen Verbänden oder Vereinen ist Artikel 12 wichtig. Wenn ein Verein ein Monopol hat, entscheidet er darüber, ob jemand seinen Beruf ausüben kann. Ein Sportverband entscheidet zum Beispiel, wer bei Profi-Turnieren mitmachen darf. Hier muss der Verein besonders fair sein, weil er die Berufsfreiheit der Sportler direkt beeinflusst.
Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes schützt das Eigentum. Dazu gehört auch die „Testierfreiheit“. Das ist das Recht, in einem Testament zu bestimmen, wer das Erbe bekommt.
Das Eigentum ist ein sehr starkes Recht. In Paragraph 903 des BGB steht: Ein Eigentümer kann mit seiner Sache machen, was er will. Er kann andere von jeder Einwirkung ausschließen.
Muss ein Eigentümer auf andere Rücksicht nehmen? Im Grundsatz gilt: Nein. Jeder darf sein Eigentum nutzen, wie er möchte. Man muss nicht ständig die Interessen anderer Leute verfolgen. Der Gesetzgeber hat schon Regeln gemacht, um die Interessen der Menschen abzugrenzen. An diese Regeln muss man sich halten, aber man muss sie nicht ständig neu prüfen.
Ein klassisches Beispiel für Konflikte ist das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter.
Solange der Vertrag läuft, hat der Mieter ein Recht an der Wohnung. Dieses Recht wird sogar fast wie Eigentum geschützt. Aber wenn die Kündigung rechtmäßig ist, endet dieses Recht.
Der Text stellt klar: Nach einer wirksamen Kündigung hat der Vermieter wieder das volle Sagen. Der Mieter kann sich dann nicht mehr auf sein „Eigentumsinteresse“ an der Wohnung berufen. Das Eigentum des Vermieters wiegt hier schwerer.
In den Rechtstexten kommen Begriffe vor, die für Laien schwer zu verstehen sind. Hier sind die Erklärungen:
Das ist ein „Gummiparagraph“. Er bedeutet, dass man sich im Rechtsverkehr ehrlich, fair und anständig verhalten muss. Man darf die Rechte anderer nicht missbrauchen. Was genau das bedeutet, müssen oft Richter entscheiden.
Dies bedeutet, dass die Werte des Grundgesetzes (wie Freiheit und Gleichheit) auch dort gelten, wo Menschen untereinander Verträge schließen. Die Grundrechte beeinflussen, wie Richter die einfachen Gesetze auslegen.
Das bedeutet „ersatzweise“ oder „unterstützend“. Wenn ein spezielles Grundrecht nicht passt, schaut man, ob ein allgemeineres Recht (wie die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 GG) hilft.
Das sind Gründe, die nichts mit der Sache zu tun haben. Ein Beispiel: Ein Vermieter kündigt einem Mieter nur deshalb, weil der Mieter eine bestimmte politische Meinung hat, die dem Vermieter nicht gefällt. Das hat nichts mit dem Wohnen zu tun und ist daher ein sachfremdes Motiv.
Das ist ein schickes Wort für einen Streit. Zwei Menschen wollen unterschiedliche Dinge, und beide haben gute Gründe. Das Recht muss dann entscheiden, wessen Grund wichtiger ist.
Das bedeutet hier: Die allgemeinen Regeln (wie § 242 BGB) dürfen nicht so weit gehen, dass sie spezielle Gesetze (wie das Kündigungsschutzgesetz) überflüssig machen. Es muss ein deutlicher Unterschied (Abstand) bleiben.
Hier sind die zentralen Gedanken noch einmal kurz für Sie zusammengefasst:
Rechtliche Themen sind oft kompliziert. Es kommt immer auf die Details Ihres Falles an. Die Grundrechte bieten einen Rahmen, aber die Anwendung im Alltag erfordert Fachwissen.
Wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten als Vereinsmitglied, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Mieter oder Vermieter haben, sollten Sie professionelle Hilfe suchen. Recht haben und Recht bekommen sind oft zwei verschiedene Dinge.
Für eine umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung bei Ihren individuellen Fragen sollten Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau aufnehmen.
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