Wie bekomme ich für meinen Fall einen Prozessfinanzierer

August 5, 2026

Um einen Prozessfinanzierer zu überzeugen, müssen Sie eine grundlegende Wahrheit verinnerlichen: Prozessfinanzierer sind keine Wohltäter, sondern Investoren. Sie bewerten Ihren Fall rein wirtschaftlich, ähnlich wie eine Bank einen Kreditantrag oder ein Investor ein Startup bewertet. Emotionen oder das reine Gefühl von „Gerechtigkeit“ spielen für sie keine Rolle.

Um einen Finanzierer zu gewinnen, müssen Sie ihm beweisen, dass sein Investment (die Übernahme der Prozesskosten) sicher und profitabel ist. Hier ist ein Schritt-für-Schritt-Plan, wie Sie das schaffen:

1. Die harten Ausschlusskriterien prüfen

Bevor Sie überhaupt anfragen, müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Fall die Basis-Kriterien erfüllt. Andernfalls wird Ihre Anfrage sofort abgelehnt:

  • Mindeststreitwert: Die meisten seriösen Finanzierer steigen erst ab einem Streitwert von 50.000 € oder 100.000 € ein (manche erst ab 500.000 €). Darunter rechnet sich der Aufwand für sie nicht.
  • Hohe Erfolgsaussichten: Der Fall muss eine überwiegende Gewinnaussicht haben (meist werden mindestens 60 % bis 70 % gefordert). Es darf sich nicht um juristisches Neuland mit extrem hohem Risiko handeln.
  • Bonität des Gegners: Das ist der wichtigste Punkt nach den Erfolgsaussichten. Wenn Sie zwar zu 100 % im Recht sind, der Gegner (z.B. eine Briefkastenfirma oder eine insolvente Privatperson) aber nicht zahlen kann, wird niemand den Prozess finanzieren. Ein „Titel“ ohne Geld nützt dem Investor nichts.

2. Professionelle Vorbereitung (Das Pitch-Deck)

Gehen Sie nicht mit einer losen Idee zum Finanzierer. Bereiten Sie ein Dossier vor (am besten gemeinsam mit Ihrem Anwalt):

  • Executive Summary: Eine kurze Zusammenfassung (1–2 Seiten) mit den wichtigsten Fakten: Wer klagt gegen wen? Worum geht es? Wie hoch ist der Streitwert? Warum werden wir gewinnen?
  • Fundierte rechtliche Einschätzung: Ein Prozessfinanzierer will eine objektive Einschätzung eines Anwalts sehen. Idealerweise existiert bereits ein Klageentwurf oder ein detailliertes Rechtsgutachten, das Anspruchsgrundlagen, Beweislage und mögliche Einwände der Gegenseite beleuchtet.
  • Lückenlose Beweisführung: Behauptungen reichen nicht. Sie müssen Dokumente (Verträge, E-Mails, Gutachten) vorlegen können, die Ihre Position untermauern. Zeugenaussagen gelten oft als unsichere Beweise.

3. Absolute Transparenz und Objektivität

  • Keine Emotionen: Schildern Sie den Fall sachlich. Sätze wie „Der Gegner hat mein Leben ruiniert“ interessieren den Finanzierer nicht. Sagen Sie stattdessen: „Aus Vertragsverletzung X resultiert ein bezifferbarer Schaden Y.“
  • Schwächen offenlegen: Jeder Fall hat Schwachstellen. Nennen Sie diese aktiv! Wenn Sie ein Risiko verschweigen und der Finanzierer entdeckt es bei seiner eigenen Prüfung (Due Diligence), ist das Vertrauen zerstört und er wird sofort absagen. Wenn Sie das Risiko selbst benennen und direkt erklären, wie Ihr Anwalt damit umgehen will, wirkt das hochprofessionell.

4. Den richtigen Anwalt ins Boot holen

Prozessfinanzierer arbeiten lieber mit Anwälten zusammen als mit Privatpersonen.

  • Suchen Sie sich einen Fachanwalt für das jeweilige Rechtsgebiet, der idealerweise schon Erfahrung mit Prozessfinanzierern hat.
  • Wenn der Anwalt selbst an den Fall glaubt und ihn dem Finanzierer präsentiert, ist das die halbe Miete. Es signalisiert dem Investor: „Ein Experte hält diesen Fall für gewinnbar.“

5. Den passenden Finanzierer auswählen

Nicht jeder Finanzierer passt zu jedem Fall. Recherchieren Sie vorher:

  • Einige sind spezialisiert auf Insolvenzrecht, andere auf Patentrecht, wieder andere auf Massenverfahren (z.B. Diesel-Abgasskandal).
  • Manche finanzieren nur Unternehmen (B2B), andere auch Privatpersonen.
  • Schauen Sie sich die Mindeststreitwerte der jeweiligen Anbieter an (z.B. Foris, Roland, Omni Bridgeway, Legial).

Zusammenfassung: Ihre Checkliste für die Anfrage

Wenn Sie das Erstgespräch oder die schriftliche Anfrage machen, müssen folgende Fragen sofort und klar beantwortet werden:

  1. Wie hoch ist der realistische Streitwert?
  2. Wie hoch ist das Kostenrisiko (Gerichtskosten, eigene Anwaltskosten, gegnerische Anwaltskosten über alle Instanzen)?
  3. Warum ist die Rechtslage eindeutig?
  4. Sind alle Beweise gesichert?
  5. Hat der Gegner das Geld, um am Ende zu bezahlen?

Fazit: Betrachten Sie den Prozessfinanzierer als Geschäftspartner. Bieten Sie ihm ein lukratives, gut kalkulierbares Geschäft an, bei dem seine Rendite (üblicherweise 20 % bis 40 % des erstrittenen Betrags) in einem gesunden Verhältnis zum Risiko steht.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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