Wie erhalte ich eine Entschädigung bei Verspätung meines Fluges innerhalb von Deutschland

März 8, 2026

Wie erhalte ich eine Entschädigung bei Verspätung meines Fluges innerhalb von Deutschland

Bei einer Flugverspätung innerhalb Deutschlands besteht ein Anspruch auf Entschädigung nach Art. 7 i.V.m. Art. 6 und Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, wenn die Ankunft am Endziel mindestens drei Stunden später als geplant erfolgt und kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, der die Fluggesellschaft entlastet.

Voraussetzungen:

  • Die Verspätung muss mindestens drei Stunden betragen (maßgeblich ist die Ankunftszeit am Endziel).
  • Sie müssen sich rechtzeitig zur Abfertigung (Check-in) eingefunden haben oder, bei Online-Check-in, rechtzeitig am Flughafen beim Vertreter der Fluggesellschaft gewesen sein.
  • Es dürfen keine außergewöhnlichen Umstände (z. B. extreme Wetterbedingungen, Streik, Sicherheitsrisiken) vorliegen, die die Fluggesellschaft nicht vermeiden konnte.

Wie erhalte ich eine Entschädigung bei Verspätung meines Fluges innerhalb von Deutschland

Vorgehen:

  1. Anspruch schriftlich bei der ausführenden Fluggesellschaft geltend machen, unter Angabe von Flugdaten, Verspätungsdauer und Forderung der pauschalen Ausgleichszahlung nach Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004 (bei innerdeutschen Flügen: 250 € pro Person).
  2. Wird der Anspruch abgelehnt oder nicht innerhalb angemessener Frist erfüllt, kann Beschwerde bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) oder beim Luftfahrt-Bundesamt eingereicht werden.
  3. Alternativ kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden.

Meinungsstand:

Die Rechtsprechung des EuGH und der deutschen Gerichte erkennt den Ausgleichsanspruch bei Verspätungen ab drei Stunden grundsätzlich an, sofern die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Fluggesellschaft kann sich nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände entlasten, wobei technische Defekte in der Regel nicht ausreichen. In der Literatur wird diese Rechtsprechung bestätigt und die Anspruchsdurchsetzung als verbraucherfreundlich bewertet 

RA und Notar Krau

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