
Wie erhalte ich eine Entschädigung bei Verspätung meines Fluges vom EU-Ausland ins Inland?
können Sie bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden am Endziel eine pauschale Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 verlangen, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke und beträgt 250 €, 400 € oder 600 €. Voraussetzung ist, dass Sie über eine bestätigte Buchung verfügen und sich rechtzeitig zur Abfertigung eingefunden haben.
besteht der Anspruch unabhängig davon, ob Sie den Flug als Einzelreisender oder im Rahmen einer Pauschalreise gebucht haben; entscheidend ist die tatsächliche Verspätung am Endziel. Das Luftfahrtunternehmen kann sich nur entlasten, wenn die Verspätung auf außergewöhnlichen Umständen beruht, die auch durch zumutbare Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich rechtzeitig zur Abfertigung einfinden müssen, um den Anspruch zu wahren
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