Wie erhalte ich eine Entschädigung bei Verspätung meines Fluges vom EU-Ausland ins Inland?

März 8, 2026

Wie erhalte ich eine Entschädigung bei Verspätung meines Fluges vom EU-Ausland ins Inland?

Für Flüge vom EU-Ausland nach Deutschland

können Sie bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden am Endziel eine pauschale Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 verlangen, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke und beträgt 250 €, 400 € oder 600 €. Voraussetzung ist, dass Sie über eine bestätigte Buchung verfügen und sich rechtzeitig zur Abfertigung eingefunden haben.

Wie erhalte ich eine Entschädigung bei Verspätung meines Fluges vom EU-Ausland ins Inland?

Das Vorgehen im Einzelnen:

  • Wenden Sie sich zunächst schriftlich an das ausführende Luftfahrtunternehmen und verlangen Sie unter Bezugnahme auf Art. 7 VO (EG) 261/2004 die Ausgleichszahlung.
  • Fügen Sie Buchungsbelege und Nachweise zur Verspätung bei.
  • Wird nicht gezahlt, können Sie Klage am Abflug- oder Ankunftsort erheben, auch wenn Sie im Rahmen einer Pauschalreise gebucht haben.
  • Die Rechtsprechung bestätigt, dass der Anspruch auch dann besteht, wenn Sie wegen der Verspätung einen Anschlussflug verpassen und das Endziel mindestens drei Stunden später erreichen.

Nach überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur

besteht der Anspruch unabhängig davon, ob Sie den Flug als Einzelreisender oder im Rahmen einer Pauschalreise gebucht haben; entscheidend ist die tatsächliche Verspätung am Endziel. Das Luftfahrtunternehmen kann sich nur entlasten, wenn die Verspätung auf außergewöhnlichen Umständen beruht, die auch durch zumutbare Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich rechtzeitig zur Abfertigung einfinden müssen, um den Anspruch zu wahren

RA und Notar Krau

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