
Wie erhalte ich eine Entschädigung bei Verspätung meines Fluges vom Inland ins EU-Ausland
regelt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 unmittelbar Ihren Anspruch auf Entschädigung bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden am Endziel. Sie erhalten eine pauschale Ausgleichszahlung, deren Höhe sich nach der Flugentfernung richtet: 250 € (bis 1.500 km), 400 € (innergemeinschaftliche Flüge über 1.500 km oder andere Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km), 600 € (übrige Flüge). Voraussetzung ist, dass Sie sich rechtzeitig zur Abfertigung eingefunden haben.
Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Verspätung beim Abflug oder erst bei der Ankunft am Zielort eintritt, sofern die Verspätung am Endziel mindestens drei Stunden beträgt. Ausnahmen gelten, wenn das Luftfahrtunternehmen nachweisen kann, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch mit zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen.
Sie müssen den Anspruch direkt beim ausführenden Luftfahrtunternehmen geltend machen. Kommt es zu keiner Einigung, können Sie die Ausgleichszahlung auch gerichtlich geltend machen; bei Pauschalreisen ist eine Klage am Abflugort möglich.
ist anerkannt, dass die genannten pauschalen Ausgleichszahlungen bei Verspätungen von mindestens drei Stunden am Endziel grundsätzlich zu zahlen sind, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Künftige Gesetzesänderungen könnten die Ansprüche einschränken, aktuell gilt aber weiterhin die dargestellte Rechtslage
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