Wie erhöhe ich die Miete an einem Standort ohne Mietspiegel?

Juli 21, 2025

Wie erhöhe ich die Miete an einem Standort ohne Mietspiegel?

RA und Notar Krau

Um die Miete an einem Standort ohne Mietspiegel zu erhöhen, müssen Vermieter die ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln und die gesetzlichen Vorgaben des Paragraf 558 BGB beachten. Da kein Mietspiegel zur Verfügung steht, gibt es alternative Methoden, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu bestimmen.

  1. Vertragsfreiheit und Vereinbarungen: Grundsätzlich können Vermieter und Mieter jederzeit eine einvernehmliche Mieterhöhung vereinbaren. Dies kann durch eine Staffelmiete (Paragraf 557a BGB) oder eine Indexmiete (Paragraf 557b BGB) geschehen. Diese Optionen erfordern jedoch die Zustimmung des Mieters und sind vertraglich festzulegen
  2. Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete: Ohne Mietspiegel kann die ortsübliche Vergleichsmiete durch andere Begründungsmittel ermittelt werden:
  • Mietdatenbank: Eine Auskunft aus einer Mietdatenbank kann als Grundlage dienen, sofern eine solche für die Region existiert
  • Sachverständigengutachten: Ein mit Gründen versehenes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist eine weitere Möglichkeit. Dies ist besonders nützlich, wenn keine anderen Datenquellen verfügbar sind
  • Vergleichswohnungen: Die Benennung von mindestens drei vergleichbaren Wohnungen, die ähnliche Merkmale aufweisen, kann ebenfalls als Begründung dienen. Diese Methode erfordert, dass die Wohnungen hinsichtlich Lage, Größe, Ausstattung und Baujahr vergleichbar sind

Wie erhöhe ich die Miete an einem Standort ohne Mietspiegel?

  1. Formelle Anforderungen: Das Mieterhöhungsverlangen muss in Textform erfolgen und die gewählte Begründung klar darlegen. Der Mieter muss die Möglichkeit haben, die Berechtigung der Erhöhung zu prüfen
  2. Kappungsgrenze: Die Mieterhöhung darf die Kappungsgrenze nicht überschreiten, die in der Regel bei 20 % innerhalb von drei Jahren liegt (Paragraf 558 Abs. 3 BGB). Diese Grenze kann in bestimmten Regionen auf 15 % gesenkt sein
    .
  3. Zustimmungsverfahren: Der Mieter muss der Erhöhung zustimmen. Lehnt der Mieter ab, kann der Vermieter die Zustimmung gerichtlich einklagen. In einem solchen Verfahren wird die ortsübliche Vergleichsmiete durch das Gericht festgestellt, oft unter Hinzuziehung eines Sachverständigengutachtens
  4. Praktische Tipps:
  • Dokumentation: Sorgfältige Dokumentation der Vergleichswohnungen oder der Gutachten ist entscheidend, um die Erhöhung im Streitfall zu rechtfertigen.
  • Kommunikation: Eine transparente Kommunikation mit dem Mieter über die Gründe und die Berechnung der Mieterhöhung kann die Zustimmung erleichtern.
  • Rechtliche Beratung: In komplexen Fällen oder bei Unsicherheiten kann es hilfreich sein, rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
RA und Notar Krau

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