Wie fordert der Kläger die Erben des Beklagten auf den Prozess weiter zu führen?

November 14, 2025

Wie fordert der Kläger die Erben des Beklagten auf den Prozess weiter zu führen? ⚖️

Wenn jemand stirbt, während ein Gerichtsverfahren läuft, ist das kompliziert. Der Prozess endet nicht automatisch. Die Erben des Verstorbenen müssen entscheiden, ob sie den Prozess weiterführen wollen. Der Kläger muss die Erben auffordern, dies zu tun. Das deutsche Recht hat dafür genaue Regeln. Diese Regeln stehen in der Zivilprozessordnung (ZPO). Die ZPO ist das Gesetz, das festlegt, wie ein Zivilprozess abläuft. Ein Zivilprozess ist ein Streit zwischen Bürgern.


1. Das Ruhen des Prozesses

Stirbt der Beklagte, wird der Prozess unterbrochen. Das nennt man Prozessunterbrechung (§ 246 ZPO). Der Prozess ruht. Es passiert erstmal nichts. Das Gericht darf keine Entscheidungen treffen. Der Kläger kann nicht einfach so weitermachen.

Die Erben treten automatisch an die Stelle des Verstorbenen. Sie sind die neuen Parteien. Sie übernehmen die Rechte und Pflichten des Verstorbenen im Prozess.


2. Die Aufnahme des Verfahrens durch die Erben

Die Erben können den Prozess wieder aufnehmen. Das nennt man Verfahrensaufnahme. Sie müssen dem Gericht mitteilen, dass sie weitermachen wollen. Sie müssen beweisen, dass sie die rechtmäßigen Erben sind. Das machen sie meist mit einem Erbschein. Ein Erbschein ist ein amtliches Zeugnis. Es beweist, wer Erbe ist.


3. Die Aufforderung durch den Kläger (Eintritt der Notwendigkeit)

Der Kläger hat ein Interesse daran, dass der Prozess schnell weitergeht. Er will ein Urteil bekommen. Er muss die Erben dazu bringen, den Prozess wieder aufzunehmen. Dafür gibt es eine spezielle Vorgehensweise. Diese ist in § 246 Abs. 1 ZPO festgelegt.

Der Kläger muss einen Antrag beim Gericht stellen. Dieser Antrag ist eine Aufforderung. Er fordert das Gericht auf, die Erben zur Aufnahme des Verfahrens aufzufordern.


4. Die Zustellung des Antrags

Das Gericht stellt den Antrag dann den Erben zu. Zustellen bedeutet, dass die Erben das Schreiben offiziell erhalten. Das ist sehr wichtig. Es muss sichergestellt sein, dass die Erben wirklich informiert sind. Man spricht von der förmlichen Zustellung.

Das Gericht schickt den Antrag nicht einfach per normaler Post. Es benutzt dafür einen Gerichtsvollzieher oder einen Postzustellungsauftrag. Dadurch wird der Zugang des Schreibens bewiesen.


Wie fordert der Kläger die Erben des Beklagten auf den Prozess weiter zu führen?

5. Die Frist zur Aufnahme und die Säumnisfolgen

Nach der Zustellung beginnt eine Frist zu laufen. Eine Frist ist eine bestimmte Zeitspanne. Innerhalb dieser Frist müssen die Erben reagieren. Sie müssen erklären, ob sie den Prozess aufnehmen.

Die Frist ist sehr wichtig. Oft beträgt sie zwei Wochen. Das hängt aber vom Einzelfall ab.

Reagieren die Erben nicht innerhalb dieser Frist, gibt es eine Konsequenz. Das Gesetz nennt das Säumnisfolge. Säumnis bedeutet, dass man eine Pflicht versäumt hat.

Die wichtigste Säumnisfolge ist das Eintrittsrecht des Klägers. Der Kläger kann den Prozess dann allein wieder aufnehmen. Er muss dazu einen weiteren Antrag stellen. Er erklärt, dass die Frist verstrichen ist. Er bittet das Gericht, den Prozess fortzusetzen. Man spricht von der Aufnahme durch den Gegner (§ 250 ZPO).


6. Der Fortgang des Verfahrens

Nach der Aufnahme durch den Kläger läuft der Prozess weiter. Die Erben sind nun automatisch die neuen Beklagten. Sie müssen sich im Prozess verteidigen. Sie können das Verfahren nun nicht mehr einfach ignorieren.

Das Gericht behandelt die Erben so, als hätten sie den Prozess selbst aufgenommen. Sie können nun alle Rechte im Prozess wahrnehmen. Sie können Beweise vorlegen. Sie können Anträge stellen. Sie können sich durch einen Anwalt vertreten lassen. Ein Anwalt ist ein juristischer Berater und Vertreter.


7. Die Rolle des Nachlasspflegers

Manchmal weiß der Kläger nicht, wer die Erben sind. Oder die Erben sind unbekannt. Das kommt vor. Dann kann der Kläger beim Nachlassgericht einen Nachlasspfleger beantragen. Das Nachlassgericht ist ein spezielles Gericht für Erbschaftssachen.

Der Nachlasspfleger ist eine Art Verwalter des Erbes. Er hat die Aufgabe, die Erben zu finden. Er kann den Verstorbenen im Prozess vertreten. Er ist der gesetzliche Vertreter für die unbekannten Erben. Der Kläger kann den Antrag auf Wiederaufnahme dann dem Nachlasspfleger zustellen lassen.


Zusammenfassung

Der Kläger fordert die Erben des Beklagten indirekt zur Prozessfortsetzung auf. Er stellt beim Gericht einen Antrag auf Aufforderung zur Aufnahme. Das Gericht stellt diesen Antrag den Erben zu. Läuft die Frist ab, kann der Kläger den Prozess allein wieder aufnehmen. Das ist der Weg, wie der Kläger den Prozess gegen die Erben weiterführt. Das Ziel ist es, ein rechtskräftiges Urteil zu bekommen. Rechtskräftig bedeutet, dass das Urteil nicht mehr angefochten werden kann.

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