Wie funktioniert die Verschonung des selbstgenutzten Familienheims bei der Erbschaftsteuer?
Das ist eine sehr gute Frage. Es geht darum, wie Sie beim Erben eines Hauses Steuern sparen können.
Zuerst klären wir, was das Familienheim ist. Das ist das Haus oder die Wohnung, in der die Familie gewohnt hat. Es muss der Mittelpunkt des familiären Lebens gewesen sein. Man sagt dazu auch selbstgenutzte Immobilie. Immobilie ist nur ein Fachwort für Haus oder Wohnung. Das Haus muss in Deutschland oder der EU liegen.
Erbschaftsteuer ist eine Steuer auf das, was man erbt. Der Staat nimmt einen Teil des Vermögens, das man von einem Verstorbenen bekommt.
Es gibt eine besondere Regel für das Familienheim. Man spricht von der Verschonung oder Steuerbefreiung. Das bedeutet, dass man das Haus oder die Wohnung steuerfrei erben kann. Man muss keine Erbschaftsteuer dafür bezahlen. Diese Regel ist sehr wichtig. Sie soll verhindern, dass Erben das Zuhause verkaufen müssen, nur um die Steuer zu bezahlen.
Die Steuerbefreiung gilt nicht für jeden. Sie gilt nur für bestimmte Personen.
Für den Ehepartner ist die Regelung am einfachsten. Es gibt zwei wichtige Punkte.
Achtung: Es gibt eine Ausnahme von der Zehn-Jahres-Frist. Muss der überlebende Ehepartner aus zwingenden Gründen ausziehen? Zum Beispiel wegen Krankheit und Umzug in ein Pflegeheim. Dann bleibt die Steuerbefreiung erhalten. Der zwingende Grund muss nachgewiesen werden.
Für Kinder ist die Regelung etwas strenger. Auch hier gelten die zwei Hauptpunkte.
Wichtig für Kinder: Die Steuerbefreiung ist bei Kindern auf eine Wohnfläche von 200 Quadratmetern begrenzt. Ist das Haus größer als 200 Quadratmeter? Dann ist nur der Wert für die 200 Quadratmeter steuerfrei. Für den Teil, der über 200 Quadratmeter liegt, muss das Kind Erbschaftsteuer bezahlen. Bei Ehepartnern gibt es keine solche Begrenzung der Wohnfläche.
Was passiert, wenn man das Haus vor Ablauf der zehn Jahre verkauft? Dann fällt die Steuerbefreiung nachträglich weg. Man muss dann die gesamte Erbschaftsteuer nachzahlen. Das Finanzamt holt sich die Steuer zurück. Das ist eine erhebliche finanzielle Belastung.
Die Verschonung des Familienheims ist ein großer Vorteil im Erbrecht. Sie ermöglicht das steuerfreie Erben des Elternhauses. Das schützt das Zuhause der Familie. Die wichtigste Bedingung ist das lange, eigene Bewohnen der Immobilie. Man muss das Haus mindestens zehn Jahre lang selbst nutzen. Die Regeln für Ehepartner sind lockerer als für Kinder.