Wie funktioniert die Verschonung vermieteten Wohneigentums bei der Erbschaftsteuer?
Die Erbschaftsteuer wird fällig, wenn man etwas erbt. Man muss also einen Teil des geerbten Vermögens an den Staat abgeben. Bei einem geerbten Haus oder einer Wohnung gibt es aber oft eine Steuervergünstigung. Das ist die sogenannte Verschonung.
Vermietetes Wohneigentum bedeutet, dass Sie ein Haus oder eine Wohnung besitzen. Dieses Haus oder diese Wohnung haben Sie an andere Personen vermietet. Die Mieter wohnen dort und zahlen Ihnen dafür Miete.
Der Staat möchte, dass genug Wohnraum zur Verfügung steht. Er will nicht, dass Erben die vermieteten Wohnungen schnell verkaufen müssen. Das könnte passieren, wenn die Erbschaftsteuer sehr hoch wäre. Würden viele Wohnungen verkauft, könnte der Mietmarkt durcheinandergeraten. Die Verschonung soll also helfen, bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Sie ist ein Anreiz, das Vermieten fortzusetzen.
Nicht jedes vermietete Haus wird automatisch steuerlich begünstigt. Es müssen bestimmte Regeln beachtet werden.
Die Immobilie muss ein Wohnhaus oder eine Wohnung sein. Sie muss in Deutschland, einem EU-Land oder einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) liegen.
Das Haus oder die Wohnung muss bei der Erbschaft vermietet sein. Es muss also ein gültiger Mietvertrag vorliegen.
Das ist ein wichtiger Punkt. Der Erbe muss die Immobilie für zehn Jahre behalten. Das nennt man Behaltensfrist. Er darf das Haus oder die Wohnung in dieser Zeit nicht verkaufen. Er darf sie auch nicht selbst einziehen. Er muss sie weiterhin vermieten.
Auch die Steuervergünstigung selbst ist festgelegt. Man erhält einen Abschlag von zehn Prozent auf den Wert des vermieteten Wohneigentums. Man muss also nur den Wert von 90 Prozent des Hauses versteuern.
Stellen Sie sich vor, Sie erben eine vermietete Wohnung. Der Wert der Wohnung beträgt 200.000 Euro.
Dieser Abschlag gilt zusätzlich zu Ihrem persönlichen Freibetrag. Der Freibetrag ist der Betrag, den Sie als Erbe steuerfrei erben dürfen. Die Höhe des Freibetrags hängt von Ihrem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser ab. Der Erblasser ist die Person, von der Sie erben.
Hält der Erbe die Behaltensfrist von zehn Jahren nicht ein, gibt es ein Problem. Wenn er die Wohnung vorher verkauft oder selbst einzieht, entfällt die Steuervergünstigung. Das Finanzamt holt sich dann den gesparten Steuerbetrag zurück. Das nennt man Rückforderung.
Die Verschonung bei vermietetem Wohneigentum ist eine Steuerbegünstigung. Sie beträgt zehn Prozent des Wertes. Sie gilt nur, wenn die Immobilie zehn Jahre lang weiter vermietet wird. Sie soll den Wohnungsmarkt stabil halten. Erben sparen so Erbschaftsteuer. Sie müssen die Regeln aber genau einhalten.