
Wie funktioniert eine Betriebsaufspaltung – gesellschaftsrechtliche Einordnung?
Die Betriebsaufspaltung ist gesellschaftsrechtlich dadurch gekennzeichnet, dass ein Unternehmen in zwei rechtlich selbstständige Einheiten aufgeteilt wird: die Besitzgesellschaft (meist eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen) und die Betriebsgesellschaft (häufig eine GmbH).
Die Besitzgesellschaft überlässt der Betriebsgesellschaft wesentliche Betriebsgrundlagen, typischerweise Grundstücke oder Anlagen, zur Nutzung, meist im Wege der Vermietung oder Verpachtung. Eine besondere gesellschaftsrechtliche Voraussetzung ist nicht erforderlich; es genügt, dass zwei rechtlich selbstständige Gesellschaften in beliebiger Rechtsform bestehen, von denen eine als Besitz-, die andere als Betriebsgesellschaft fungiert und die Überlassung der Vermögensgegenstände durch entsprechende Verträge geregelt ist.
Wesentlich für die gesellschaftsrechtliche Einordnung ist die personelle und sachliche Verflechtung:
Personelle Verflechtung liegt vor, wenn eine Person oder Personengruppe in beiden Gesellschaften in der Lage ist, ihren Willen durchzusetzen (Beteiligungs- oder Beherrschungsidentität). Sachliche Verflechtung besteht, wenn die Betriebsgesellschaft auf die Nutzung von wesentlichen Betriebsgrundlagen der Besitzgesellschaft angewiesen ist. Die gesellschaftsrechtliche Verbindung entsteht also durch die personelle Identität oder Beherrschungsmöglichkeit und die Nutzungsüberlassung.
Die Betriebsaufspaltung ist kein eigener gesellschaftsrechtlicher Vertragstyp, sondern eine Struktur, die durch die Kombination von Gesellschaftsverträgen und Nutzungsüberlassungsverträgen entsteht 1 5. Die gesellschaftsrechtliche Trennung dient häufig der Haftungsbegrenzung und der flexiblen Gestaltung von Unternehmensstrukturen.
In Literatur und Rechtsprechung besteht Einigkeit, dass für die gesellschaftsrechtliche Anerkennung der Betriebsaufspaltung keine besonderen gesetzlichen Anforderungen bestehen, sondern die Trennung in Besitz- und Betriebsgesellschaft sowie die Verflechtung durch Beherrschungs- und Nutzungsverhältnisse ausreichen.
Teilweise wird diskutiert, ob und inwieweit die personelle Identität zwingend ist; nach herrschender Meinung genügt jedoch die Möglichkeit, den Willen in beiden Gesellschaften durchzusetzen, auch ohne vollständige Gesellschafteridentität.
ist die Betriebsaufspaltung gesellschaftsrechtlich eine besondere Organisationsform, bei der zwei rechtlich selbstständige Unternehmen durch personelle und sachliche Verflechtung verbunden sind, ohne dass hierfür spezielle gesellschaftsrechtliche Vorschriften gelten
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