Wie gehe ich gegen eine Abmahnung im Arbeitsrecht vor?

Juli 20, 2024

Wie gehe ich gegen eine Abmahnung im Arbeitsrecht vor?

RA und Notar Krau

Wenn Sie eine Abmahnung im Arbeitsrecht erhalten haben und diese für ungerechtfertigt halten, können Sie folgendermaßen vorgehen:

1. Gegendarstellung:

Verfassen Sie eine schriftliche Gegendarstellung, in der Sie Ihre Sicht der Dinge darlegen und die Vorwürfe entkräften.

Diese Gegendarstellung können Sie dem Arbeitgeber zukommen lassen und verlangen, dass sie zu Ihrer Personalakte hinzugefügt wird 

2. Entfernung der Abmahnung:

Fordern Sie die Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personalakte, wenn Sie der Meinung sind, dass die Abmahnung zu Unrecht erteilt wurde.

Kommt der Arbeitgeber diesem Verlangen nicht nach, können Sie eine Klage vor dem Arbeitsgericht auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte erheben 

3. Rechtsberatung:

Ziehen Sie in Erwägung, sich von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Dieser kann die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen und Sie über die besten weiteren Schritte beraten 

4. Keine vorschnellen Handlungen:

Reagieren Sie nicht überstürzt, zum Beispiel durch eine Kündigung oder andere drastische Maßnahmen. Es ist wichtig, besonnen zu handeln und die Situation sorgfältig zu bewerten 

Wie gehe ich gegen eine Abmahnung im Arbeitsrecht vor?

5. Fristen beachten:

Auch wenn es keine spezifische Frist für die Reaktion auf eine Abmahnung gibt, sollten Sie nicht zu lange warten, um Ihre Rechte geltend zu machen.

Eine zeitnahe Reaktion kann Ihre Position stärken 

Beachten Sie, dass die genannten Schritte von den Umständen des Einzelfalls abhängen und es daher ratsam ist, sich individuell beraten zu lassen.

Wann ist eine Klage gegen eine Abmahnung sinnvoll?

Eine Klage gegen eine Abmahnung kann sinnvoll sein, wenn:

  • die Abmahnung formell fehlerhaft ist: z.B. keine Schriftform, kein konkreter Vorwurf, keine Androhung von Konsequenzen
  • die Abmahnung inhaltlich unberechtigt ist: z.B. der Vorwurf trifft nicht zu, das Verhalten war nicht pflichtwidrig, es lag ein wichtiger Grund für das Verhalten vor
  • die Abmahnung unverhältnismäßig ist: z.B. bei einem Bagatellverstoß

Wie klagt man gegen eine Abmahnung?

  • Frist: Es gibt keine gesetzliche Frist für eine Klage gegen eine Abmahnung. Allerdings sollte man nicht zu lange warten, da der Arbeitgeber die Abmahnung nach einer gewissen Zeit (meistens nach 2-3 Jahren) aus der Personalakte entfernen muss.
  • Zuständiges Gericht: Zuständig ist das Arbeitsgericht am Sitz des Arbeitgebers.
  • Klageart: Es handelt sich um eine allgemeine Leistungsklage, mit der die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangt wird.
  • Beweislast: Der Arbeitnehmer muss darlegen und beweisen, warum die Abmahnung unwirksam ist.

Was kann man neben einer Klage tun?

  • Gegendarstellung: Der Arbeitnehmer kann eine schriftliche Gegendarstellung zur Abmahnung verfassen und diese zur Personalakte reichen lassen.
  • Betriebsrat: Der Betriebsrat kann bei der Klärung des Sachverhalts und der Entfernung der Abmahnung helfen.
  • außergerichtliche Einigung: Man kann versuchen, sich mit dem Arbeitgeber außergerichtlich zu einigen, z.B. über eine Rücknahme der Abmahnung.

Folgen einer erfolgreichen Klage:

Wenn das Arbeitsgericht der Klage stattgibt, muss der Arbeitgeber die Abmahnung aus der Personalakte entfernen. Sie kann dann nicht mehr als Grundlage für eine spätere Kündigung verwendet werden.

Tipp:

Bevor Sie gegen eine Abmahnung klagen, sollten Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Er kann die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen.

Zusätzliche Informationen:

  • Auch Auszubildende können gegen eine Abmahnung klagen.
  • Die Kosten des Verfahrens trägt in der ersten Instanz grundsätzlich jede Partei selbst.
RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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