Wie geht eine Gerichtsstandsvereinbarung über AGB?

März 10, 2026
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Wie geht eine Gerichtsstandsvereinbarung über AGB?

Was ist eine Gerichtsstandsvereinbarung?

Eine Gerichtsstandsvereinbarung ist eine Abmachung zwischen zwei Vertragspartnern. Sie legen darin fest, welches Gericht im Streitfall zuständig sein soll. Das bedeutet: Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, muss dieser an dem vereinbarten Ort vor dem dortigen Gericht ausgetragen werden. So eine Vereinbarung kann wichtig sein, um Klarheit zu schaffen und lange Wege oder Unsicherheiten zu vermeiden.

Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)?

Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB, sind vorformulierte Vertragsregeln. Sie werden von einer Vertragspartei – meist einem Unternehmen – für viele Verträge genutzt. AGB regeln viele Einzelheiten, zum Beispiel Zahlung, Lieferung oder auch den Gerichtsstand. AGB gelten nur, wenn sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden und keine unzulässigen Regeln enthalten.

Wie kommt eine Gerichtsstandsvereinbarung über AGB zustande?

Einbeziehung der AGB

Damit eine Gerichtsstandsklausel in den AGB wirksam ist, müssen die AGB Teil des Vertrags werden. Das geht so:

  • Der Verwender der AGB muss den anderen Vertragspartner bei Vertragsschluss ausdrücklich darauf hinweisen, dass AGB gelten sollen.
  • Der andere Vertragspartner muss die Möglichkeit haben, die AGB in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen. Das heißt: Er muss sie lesen können, zum Beispiel als Anhang, Ausdruck oder Link auf einer Internetseite.
  • Der Vertragspartner muss mit der Geltung der AGB einverstanden sein, zum Beispiel durch Unterschrift oder Anklicken eines Feldes („Ich akzeptiere die AGB“).

Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, werden die AGB – und damit auch die Gerichtsstandsklausel – nicht Teil des Vertrags.

Schriftform und elektronische Einbeziehung

Eine Gerichtsstandsvereinbarung muss in der Regel schriftlich oder in einer elektronischen Form getroffen werden, die eine dauerhafte Aufzeichnung ermöglicht. Das bedeutet: Auch per E-Mail, PDF oder über eine Internetseite kann eine wirksame Vereinbarung geschlossen werden, wenn der Text gespeichert oder ausgedruckt werden kann. Es reicht, wenn der Vertragspartner die Möglichkeit hat, die AGB vor Vertragsschluss zu speichern oder auszudrucken. Ein automatisches Öffnen der AGB ist nicht nötig.

Besondere Regeln für Unternehmer und Verbraucher

Zwischen Unternehmern (zum Beispiel zwei Firmen) ist eine Gerichtsstandsvereinbarung über AGB meist zulässig. Bei Verträgen mit Verbrauchern (Privatpersonen) sind solche Klauseln oft unwirksam, weil Verbraucher besonders geschützt werden sollen. Hier gelten strengere Regeln.

Was muss inhaltlich beachtet werden?

Transparenz und Verständlichkeit

Die Gerichtsstandsklausel muss klar und verständlich formuliert sein. Sie darf nicht unklar oder verwirrend sein. Ist sie zu kompliziert oder unverständlich, ist sie unwirksam. Auch der Zusatz „soweit gesetzlich zulässig“ kann die Klausel unwirksam machen, weil er zu unklar ist.

Keine überraschenden Klauseln

Eine Gerichtsstandsklausel darf nicht überraschend sein. Das heißt: Sie darf nicht an einer Stelle stehen, an der der Vertragspartner sie nicht erwartet. Sie darf auch nicht so versteckt oder in kleiner Schrift stehen, dass sie leicht übersehen wird. Ist das doch der Fall, wird die Klausel nicht Vertragsbestandteil.

Wie geht eine Gerichtsstandsvereinbarung über AGB?

Keine unangemessene Benachteiligung

Die Klausel darf den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen. Das bedeutet: Sie darf nicht nur die Interessen des Verwenders schützen und die andere Seite benachteiligen. Sonst ist die Klausel unwirksam.

Was passiert, wenn die Gerichtsstandsklausel unwirksam ist?

Ist die Gerichtsstandsklausel unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. Es gilt dann die gesetzliche Regelung: Der allgemeine Gerichtsstand ist meist der Wohnsitz oder Sitz des Beklagten.

Wie prüft das Gericht die Klausel?

Das Gericht prüft, ob die Gerichtsstandsklausel wirksam in den Vertrag einbezogen wurde und ob sie klar, verständlich und nicht überraschend ist. Gibt es Zweifel an der Auslegung, gehen diese zu Lasten des Verwenders der AGB. Das heißt: Ist die Klausel unklar, gilt sie im Zweifel nicht.

Zusammenfassung – Schritt für Schritt

  1. Der Verwender muss auf die AGB und die Gerichtsstandsklausel hinweisen.
  2. Der Vertragspartner muss die Möglichkeit haben, die AGB zu lesen, zu speichern oder auszudrucken.
  3. Die Klausel muss klar, verständlich und nicht überraschend sein.
  4. Die Klausel darf nicht den Vertragspartner unangemessen benachteiligen.
  5. Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten strengere Regeln.

Was sollten Sie tun?

Wenn Sie unsicher sind, ob eine Gerichtsstandsklausel in Ihren AGB wirksam ist, oder wenn Sie eine solche Klausel prüfen lassen möchten, nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf. Die Kanzlei kann Sie kompetent beraten und Ihre Fragen beantworten.

RA und Notar Krau

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