
Wie geht eine Gerichtsstandsvereinbarung?
Eine Gerichtsstandsvereinbarung ist eine Abmachung zwischen zwei oder mehr Parteien. Sie legen gemeinsam fest, welches Gericht im Streitfall zuständig sein soll. Das bedeutet: Sie bestimmen, wo ein möglicher Prozess geführt wird. Ein Gericht ist eine staatliche Stelle, die über Streitigkeiten entscheidet. Der Gerichtsstand ist der Ort, an dem das Gericht sitzt. Eine Gerichtsstandsvereinbarung kann also bestimmen, in welcher Stadt oder in welchem Land ein Streit entschieden wird.
Mit einer Gerichtsstandsvereinbarung schaffen Sie Klarheit. Sie wissen schon vorab, wo Sie im Streitfall klagen oder verklagt werden können. Das spart Zeit, Geld und Nerven. Ohne eine solche Vereinbarung gilt meist das Gesetz: Dann ist das Gericht am Wohnsitz oder Sitz des Beklagten zuständig. Das kann aber ungünstig sein, zum Beispiel wenn die andere Partei weit entfernt wohnt
Eine Gerichtsstandsvereinbarung muss in einer bestimmten Form geschlossen werden. Das Gesetz verlangt meistens die Schriftform. Das heißt: Die Vereinbarung muss auf Papier stehen und von beiden Seiten unterschrieben sein. Es reicht auch, wenn Sie sich mündlich einigen und das später schriftlich bestätigen. Im Geschäftsverkehr ist auch eine Vereinbarung per E-Mail oder über das Internet möglich, wenn Sie die Vereinbarung speichern können. Das nennt man „Textform“
Im internationalen Handel reicht es oft, wenn die Vereinbarung dem Handelsbrauch entspricht. Handelsbrauch bedeutet: Es wird so gemacht, wie es in der Branche üblich ist
Die Vereinbarung muss klar und eindeutig sein. Sie müssen genau angeben, welches Gericht zuständig sein soll. Es reicht nicht, einfach nur einen Ort zu nennen, wenn es dort mehrere Gerichte gibt. Dann muss klar sein, welches Gericht gemeint ist. Am besten schreiben Sie: „Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Musterstadt zuständig.“ Oder: „Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Landgericht Beispielstadt.“ So gibt es keine Missverständnisse
Sie können auch vereinbaren, dass mehrere Gerichte zuständig sind. Dann hat die klagende Partei die Wahl. Oder Sie schließen bestimmte Gerichte aus. Das nennt man „Derogation“. Sie können auch einen „ausschließlichen Gerichtsstand“ bestimmen. Dann ist nur dieses eine Gericht zuständig
Grundsätzlich können alle Parteien eines Vertrags eine Gerichtsstandsvereinbarung treffen. Es gibt aber Ausnahmen. Bei Mietverträgen über Wohnraum oder bei Arbeitsverträgen sind solche Vereinbarungen oft nicht erlaubt oder nur eingeschränkt möglich. Das Gesetz schützt hier die schwächere Partei, zum Beispiel den Mieter oder den Arbeitnehmer
Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur für die Parteien, die sie getroffen haben. Sie gilt für alle Streitigkeiten, die aus dem Vertrag entstehen. Das können auch Nebenabreden oder Schadensersatzansprüche sein. Es ist wichtig, dass die Vereinbarung vor dem Streit geschlossen wird. Nachträglich geht das nur, wenn beide Seiten zustimmen
Fehlt eine Gerichtsstandsvereinbarung, gilt das Gesetz. Dann ist das Gericht am Wohnsitz oder Sitz des Beklagten zuständig. Bei Unternehmen ist das meist der Firmensitz. In manchen Fällen gibt es besondere Gerichtsstände, zum Beispiel am Erfüllungsort des Vertrags
Bei Verträgen mit Auslandsbezug ist besondere Vorsicht geboten. Sie können auch ein Gericht in einem anderen Land als zuständig bestimmen. Das ist aber nur wirksam, wenn das ausländische Gericht diese Vereinbarung anerkennt. Die Vereinbarung muss außerdem den Vorschriften des jeweiligen Landes entsprechen. Innerhalb der Europäischen Union gilt die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012. Nach dieser Verordnung muss die Vereinbarung schriftlich oder in Textform geschlossen werden. Auch elektronische Vereinbarungen, die gespeichert werden können, sind gültig
Hier ein einfaches Beispiel:
„Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Musterstadt zuständig.“
Oder:
„Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Landgericht Beispielstadt.“
Solche Formulierungen sind klar und verständlich. Sie vermeiden spätere Streitigkeiten über den richtigen Gerichtsstand
Manchmal ist unklar, was genau gemeint ist. Dann wird die Vereinbarung ausgelegt. Das bedeutet: Es wird geprüft, was die Parteien wirklich wollten. Dabei helfen die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Wichtig ist, dass das zuständige Gericht klar bestimmbar ist. Ist das nicht der Fall, ist die Vereinbarung unwirksam
Sie können die Gerichtsstandsvereinbarung zusätzlich absichern. Zum Beispiel durch eine Vertragsstrafe, wenn eine Partei gegen die Vereinbarung verstößt. Oder durch eine Regel, dass keine Einwände gegen die Zuständigkeit des vereinbarten Gerichts erhoben werden dürfen. Solche Regelungen schaffen zusätzliche Sicherheit
Eine Gerichtsstandsvereinbarung regelt, welches Gericht im Streitfall zuständig ist. Sie muss klar, eindeutig und in der richtigen Form getroffen werden. Besonders bei internationalen Verträgen ist Sorgfalt wichtig. Eine klare Gerichtsstandsvereinbarung spart Zeit, Geld und Ärger.
Wenn Sie eine Gerichtsstandsvereinbarung treffen möchten oder Fragen dazu haben, nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf.
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